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Kolumne der Redaktion

12.03.2023

«Airbnb-Initiative»: So reagiert das bürgerliche Nein-Komitee

Das überparteiliche Komitee «Kluge Lösung statt Verbot von Ferienwohnungen» anerkennt, dass der Schutz des Wohnraums gerade im aktuellen Umfeld für die Bevölkerung unverhandelbar ist. Das Komitee bedauert, dass mit der Initiative Ferienwohnungen für Touristinnen und Touristen in der Stadt Luzern nun praktisch vollständig verboten werden.


Insbesondere für Familien und Gäste mit bescheidenen Möglichkeiten wird es damit kaum Möglichkeiten geben, in Luzern zu übernachten. Leider können die Forderungen zum Schutz des Wohnraums durch das Ja zur Initiative erst verzögert umgesetzt werden, da das entsprechende Reglement noch erarbeitet werden muss.
 
Dass der Schutz des Wohnraums ein Thema ist, welches die Bevölkerung ausserordentlich bewegt, war dem überparteilichen Komitee stets sehr bewusst. Die Mitglieder des Komitees waren überzeugt, dass dem Schutz des Wohnraums mit dem im schweizweiten Vergleich sehr strikten Reglement des Gegenvorschlags wirksam Rechnung getragen worden wäre. Darum war ein Kernelement des Gegenvorschlags, dass die Airbnb-Angebote resp. Ferienwohnungen eng begrenzt werden sollten, um eine unkontrollierte Entwicklung zu Lasten des Wohnraums zu verhindern. Dass Komitee respektiert, dass der Bevölkerung dieser Weg zum Schutz des Wohnraums zu wenig weit ging.
 
Dass es bei der Abstimmung zur «Airbnb-Initiative» um sämtliche touristischen Ferienwohnungen und nicht ausschliesslich um die Angebote auf der «Airbnb-Plattform» ging, ist im Abstimmungskampf leider etwas untergegangen.

Wie sich die Veränderungen im touristischen Angebot nun konkret entwickeln werden, kann zurzeit noch nicht beurteilt werden. Das Komitee zeigt sich besorgt um die zukünftige Balance zwischen Anliegen der Bevölkerung und der Entwicklung des Tourismus- und Wirtschaftsstandorts Luzern.

Bedauerlicherweise wird es bis zur Einführung einer entsprechenden Regelung zum Schutz des Wohnraums noch mindestens ein Jahr dauern, da die Initiative als Anregung formuliert ist und noch kein rechtskräftiges Reglement mit Inkraftsetzungsdatum formuliert wurde.

Zudem könnte die Einführung eine weitere Volksabstimmung nach sich ziehen (Referendum). Die Fraktionen, welche den Gegenvorschlag unterstützt haben sind jedoch bereit, ein entsprechendes Reglement gemäss den wesentlichen Inhalten der Initiative im Grossen Stadtrat zu ermöglichen und die Umsetzung im Interesse der Bevölkerung so zeitnah wie möglich sicherzustellen.

(Dies ist eine Medienmitteilung)


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/