das gesamte meinungsspektrum lu-wahlen.ch - Die Internet-Plattform für Wahlen und Abstimmungen im Kanton Luzern

Spenden für Verein lu-wahlen.ch

Diese Website gefällt mir! Um weitere Beiträge darauf zu ermöglichen, unterstütze ich lu-wahlen.ch gerne mit einem Betrag ab CHF 10.-

 

 

Kolumne der Redaktion

11.10.2021

Chatgruppe verbreitete Warnungen vor Polizeikontrollen öffentlich: 96 Personen gebüsst

Die Staatsanwaltschaft Sursee verurteilte 96 Personen, welche sich in einer öffentlichen Chatgruppe unerlaubterweise gegenseitig vor Polizeikontrollen im Kanton Luzern gewarnt haben. Die Verurteilten müssen Bussen und Untersuchungskosten von mehreren hundert Franken bezahlen.


Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchungen gegen 215 Personen abgeschlossen, welche in einer öffentlichen Chatgruppe zusammengeschlossen waren. Zweck und Inhalt der Chatgruppe war es, sich gegenseitig vor Polizei- und Geschwindigkeitskontrollen zu warnen. In einem Gruppenbeschrieb wurden genau definierte Regeln beschrieben, welche eingehalten werden mussten. Insgesamt wurden von 96 Personen dieser WhatsApp-Gruppe Warnmeldungen verfasst.
 
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat alle Personen, welche aktiv Warnungen in den Chat geschrieben haben, wegen des (mehrfachen) öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr verurteilt.

Strafbar war dies insbesondere darum, weil die Gruppe einen öffentlichen Charakter hatte und die Mitteilungen nicht im privaten Rahmen erfolgten. Sie müssen Bussen von mehreren hundert Franken bezahlen. Zudem haben die Verurteilten auch die Untersuchungskosten zu bezahlen. Alle Urteile sind rechtskräftig. Bei den Usern handelt es sich um Personen im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.
 
Die Luzerner Polizei veröffentlicht wöchentlich die Standorte der stationären und semi-stationären Radaranlagen. Dies wird basierend auf einem politischen Vorstoss und einer regierungsrätlichen Anordnung umgesetzt. Nicht publiziert werden mobile Radaranlagen, Lasermessungen sowie Verkehrskontrollen.

(Dies ist eine Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft)


Teilen & empfehlen:
Share    
Kommentare:

Keine Einträge

Kommentar verfassen:

Ins Gästebuch eintragen
CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz  

Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


treten Sie mit lu-wahlen.ch in Kontakt

1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/