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Kolumne der Redaktion

22.09.2021

Heidi Joos geht gegen die Luzerner Polizei vor Bundesgericht

Nachdem sie bei einer «Mahnwache» gegen die «Corona-Massnahmen» im Sommer 2020 von der Polizei festgenommen worden war, ist die frühere Grossrätin Heidi Joos (damals: POCH) von der Luzerner Staatsanwaltschaft verurteilt worden. Die von ihr gegen sechs PolizistInnen angestrengten Verfahren sind hingegen eingestellt worden. Nun geht sie vor Bundesgericht. Hier legt sie ihre Sicht der Dinge dar.


Er wäre - theoretisch - die Aufsichtsinstanz über die Luzerner Polizei: Oberstaatsanwalt Daniel Burri (FDP.Die Liberalen). Die Polizei wird seit 16. Dezember 2013 kommandiert von Adolf («Adi») Achermann (CVP), der zuvor als Stabschef in der Staatsanwaltschaft engster Mitarbeiter von Burri war. Kritische Distanz - anderswo selbstverständliche Voraussetzung für eine unparteiische Aufsichtsinstanz - geht aber anders.

Siehe dazu auch unter «In Verbindung stehende Artikel»: Eintrag vom 5. Juni 2020.

Bild und Kommentar: Herbert Fischer

Heidi Joos, alt Parlamentarierin, besuchte am Pfingstsamstagnachmittag 2020 eine Mahnwache auf dem Bahnhofplatz Luzern. Nachdem sie ein befreundetes Paar im informellen Gespräch mit der Polizei fotografiert hatte, verwies man sie mittels mündlicher Wegweisung des Platzes. Da sie sich keines Vergehens schuldig machte, verlangte sie diese in schriftlicher Form, um wenigstens im Nachhinein eine Einsprache tätigen zu können.

Alsbald eskalierte die Situation. Ein Polizist riss ihr das «Mobile» aus der Hand, auf dem sensible Kundendaten gespeichert waren und entfernte sich damit. Als sie ihm nachlief, das Mobile zurückfordernd, wurde sie von einigen Polizisten unter Anwendung von Gewalt in Handschellen abgeführt.

Nach einer Leibesvisitation musste sie die Nacht im Polizeibunker verbringen. Weder gewährte man ihr das Recht auf einen Anwalt, noch durfte sie ihre Angehörigen über das Fernbleiben informieren. Am Pfingstsonntag wurde sie nach einer DNA-Analyse und einer Einvernahme um 10.45 Uhr wieder auf freien Fuss gesetzt.

Gegen dieses unverhältnismässige Vorgehen der Polizei erhob Heidi Joos am 8. Juni 2020 Beschwerde gegen die Luzerner Polizei und reichte Strafanzeige gegen die beteiligten Polizeiangehörigen ein. Die Polizei ihrerseits reichte ebenfalls Strafanzeige gegen Heidi Joos ein wegen Hinderung einer Amtshandlung und wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Die Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft endete – wie gemäss Amnesty International die meisten Verfahren gegen die Polizei – am 18. Dezember 2020 mit einer Einstellungsverfügung. Gleichzeitig wurde Heidi Joos eine Kostenbeteiligung von rund 6000 Franken an den Anwaltskosten der Polizei aufgebürdet.

Gemäss Amnesty International fehlt in der Schweiz ein unabhängiges, unparteiisches und schnelles Verfahren für die Bearbeitung von Klagen gegen die Polizei. Der Grundsatz der Gleichheit, d.h. der «gleich langen Spiesse» vor Gericht, und das Recht auf eine effektive Verteidigung werden nicht immer respektiert.

Amnesty International hat ebenfalls festgestellt, dass unzählige Kläger und Klägerinnen ihrerseits wegen Hinderung einer Amtshandlung und/oder wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte angeklagt und strafrechtlich verfolgt werden. Auf diese Weise werden Opfer von Misshandlungen oder unverhältnismässigem Gewalteinsatz abgeschreckt, ihr Recht auf Gerechtigkeit und Entschädigung einzufordern. Amnesty International befürchtet wohl nicht zu Unrecht, dass die erwähnten Defizite mitverantwortlich sind für das Phänomen einer weitgehenden De-facto-Straflosigkeit betroffener Polizeikräfte und -kader. (Quelle: Bericht AI Polizei Justiz und Menschenrechte).

Heidi Joos, vertreten durch Rechtsanwalt Raphael Zingg, zog das Urteil am 15. Januar 2021 weiter ans Kantonsgericht. Das Kantonsgericht bestätigte am 17. Juni 2021 die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft mit einer Ausnahme: Die Kostenbeteiligung von rund 6000 Franken von Heidi Joos an den Anwaltskosten der Polizei sei nicht rechtens.

Im Gegenzug wurde der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege im kantonsgerichtlichen Beschwerdeverfahren abgelehnt. Ferner wurden ihr Dreiviertel der Gerichtskosten auferlegt. Damit verbleiben ihr weiterhin ungedeckte Kosten von rund 6 000Franken.

Privatklägerin Heidi Joos wirft dem Kantonsgericht unter anderem Parteinahme für die Sicht der Polizei und Staatsanwaltschaft vor. Aus ihrer Sicht wird das Lügenkonstrukt der Polizei unwidersprochen gedeckt. Ihre Aussagen sowie jene der Zeugin, einer vierfachen Grossmutter und ehemaligen Lehrerin, seien in der Beurteilung zu Unrecht verunglimpft und herabgewürdigt worden.

Heidi Joos zieht das Urteil des Kantonsgerichtes deshalb mit Eingabe vom 13. 9. 2021 an das Bundesgericht weiter und hofft auf eine gerechte Rechtssprechung.

(Dies ist eine Medienmitteilung von Heidi Joos)


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/