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Kolumne der Redaktion

13.11.2020

Offener Brief an CVP-Ständerätin Andrea Gmür

Sehr geehrte Frau Ständerätin, mit Kopf, Herz und Hand. Diese drei sollen uns führen bei wichtigen Entscheiden. So lehrte es Heinrich Pestalozzi. Genau so können wir es bei der «Konzernverantwortungs-Initiative» tun. Mit Kopf und Herz abwägen, und dann die Hand zum Abstimmungszettel führen.


Sie engagieren sich an vorderster Front gegen die Initiative. Ich respektiere Ihre Sorge für die Wirtschaft. Doch erlauben sie mir einige persönliche Zeilen an sie.

Auf der Kopfseite haben wir die möglichen wirtschaftlichen Nachteile von Schweizer Konzernen. Das ist so. Wer Menschenrechte verletzt oder der Umwelt massiv schadet in seiner Wertschöpfungskette, dem schadet diese Initiative.

Auf der anderen Seite haben wir die Menschenrechte. Zum Beispiel das Menschenrecht eines elfjährigen Mädchens in Bangladesh, welches 11 Stunden am Tag in der Zulieferung für diesen Konzern arbeitet oder von der Verseuchung des Ackers seines Vaters durch einen Rohstoffkonzern bedroht ist.

Doch dürfen wir in dieser Frage Wirtschaft und Konzern gegen das Menschenrecht dieses Mädchens abwägen?

Menschenrechte sind etwas ganz besonderes. Wir spüren das erst, wenn wir mit Menschen aus Ländern reden, wo diese nicht gelten. Wir Menschen haben sie, weil jeder von uns Menschenwürde besitzt. Dieses elfjährige Kind genau so, wie Sie und ich.

Deshalb gelten Menschenrechte absolut und sind nicht verhandelbar. Wir können sie nicht einfach gegen einen wirtschaftlichen Nachteil abwägen.

Peter Kirschläger, Professor an der Uni Luzern, hat es mal so ausgedrückt. Um die Tragweite eines Menschenrechtes zu erahnen, müssen wir die Perspektive wechseln. Versetzen wir uns nach Bangladesh. Seien wir für kurze Zeit Mutter dieses Kindes, und Vater und Landwirt dieses Ackers. Möchten wir, dass wir dank Menschenrechten durch Ausbeutung durch internationale Konzerne geschützt wären?

Was für die KMU in unserem Kanton gilt und selbstverständlich ist – nämlich, dass Sie Menschenrechte – einhalten, soll auch für die international tätigen Konzerne gelten. Nicht mehr. Aber auch nicht weniger.

Und ja. Wir Schweizer dürfen hier vorangehen, noch einmal Winkelried sein. Wir sind das Land, in welchem der UNO-Menschenrechtsrat und das Internationale Rote Kreuz ihren Sitz haben.

Es würde mich mit Stolz erfüllen, wenn die Schweiz mit der Annahme dieser Initiative in die internationale Presse käme. Es stünde der Schweiz toll an.

Wenn sie, Frau Ständerätin, dann die Abstimmungsunterlagen öffnen, und den Stift zur Hand nehmen:  Kopf oder Herz? Folgen sie dem, was ihrer Hand näher ist.

Mit herzlichem Gruss aus Beromünster, Michael Egli


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/