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Kolumne der Redaktion

11.11.2020

Die «Umkehr der Beweislast» ist absolut nicht neu, sondern altbewährt

Ein Hauptargument gegen die Initiative sehen die Gegner in der «Umkehr der Beweislast». Wie verhält es sich damit in rechtlicher Hinsicht?


Der Luzerner Rechtsanwalt Dr. Bruno Häfliger.

Bild: Herbert Fischer

Den Schaden und die Verursachung des Schadens durch den Konzern (Kausalzusammenhang) hat auch mit der Initiative die Klägerschaft zu beweisen. Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Haftpflichtanwalt weiss ich, wie hoch die Schweizerischen Gerichte die Hürden für einen solchen Beweis ansetzen. Den Klägern wird wahrlich nichts «geschenkt». Diese Beweise anzutreten, stellt keinen Spaziergang dar.

Was die Gegner mit der «Umkehr der Beweislast» ansprechen, ist die Vermutung der Sorgfaltspflichtverletzung. Wenn die Kläger die beiden obgenannten Beweise erbringen können, wird gemäss Initiative vermutet, dass der Konzern die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten hat.

Der Konzern kann sich aber durch den Nachweis, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, von der Haftung befreien. Eine solche Vermutung einer Sorgfaltspflichtverletzung mit Entlastungsmöglichkeit ist im Schweizerischen Recht absolut nicht neu: Bei der Geschäftsherrenhaftung nach Obligationenrecht existiert dieses Rechtsgebilde bereits seit über 100 Jahren.

Danach haftet ein Geschäftsherr (zum Beispiel Arbeitgeber), wenn ein Arbeiter beim Ausführen von Aufträgen einen Schaden verursacht; der Geschäftsherr kann sich aber von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass er die gebotene Sorgfalt bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung seiner Beauftragten eingehalten hat.

Vergleichbar ist auch die Tierhalterhaftung im Obligationenrecht ausgestaltet. Der Besitzer eines Konzerns haftet somit nicht strenger als der Besitzer eines Hundes. Also absolut nichts Revolutionäres bei der Konzernverantwortungsinitiative, sondern Altbewährtes.

Zusammengefasst: «Umkehr der Beweislast» bedeutet somit nichts anderes als «Umkehr der Wahrheit». Das Hauptargument der Gegner steht somit einem JA zur «Konzernverantwortungs-Initiative» nicht entgegen.

Bruno Häfliger, Rechtsanwalt, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/