Diese Website gefällt mir! Um weitere Beiträge darauf zu ermöglichen, unterstütze ich lu-wahlen.ch gerne mit einem Betrag ab CHF 10.-
Kolumne der Redaktion09.02.2019 Wenn die Moral nicht mehr gilt25 Millionen muss der Kanton Luzern an bis zu 10 000 Familien zurückzahlen, weil der Regierungsrat die Einkommensgrenze zur Berechtigung von Prämienzuschüssen für die Krankenversicherung viel zu tief gesenkt hatte. Dies als Folge eines Bundesgerichtsentscheids, der aufgrund einer moralisch verwerflichen Finanzpolitik der Luzerner Regierung gefällt wurde.Diese Aktion zeigt, wie beschämend im Kanton Luzern gespart wird. Zwangsferien für Gymnasiasten – und neu auch für Lehramtsstudierende der Pädagogischen Hochschule –, Betreuungskürzungen bei Schwerstbehinderten, Gebühren-Vervielfachungen für Eltern, Reallohnkürzungen für Kantonsangestellte (ausser für die Regierungsräte), Kürzung von dringend nötigen Investitionen (und damit keine Aufträge für KMU), undsoweiter. Die Liste dieser Auswirkungen der ach so erfolgreichen Finanzstrategie liessen sich noch um etliche Punkte verlängern. Seit knapp zehn Jahren reihen sich jährlich immer neue Sparpakete aneinander, nur so kann der Kanton Luzern sich noch knapp über Wasser halten. Auf die versprochenen Mehreinnahmen dank den Steuersenkungen für Firmen und Superreiche warten die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vergebens. Nun hat die Justiz dank der Intervention der Sozialdemokratischen Partei und ihres Anwalts Bruno Häfliger dem zügellosen Senken der Einkommensgrenze für Prämienverbilligung einen Riegel geschoben. Der Regierungsrat ist dem Vernehmen nach froh um dieses Urteil, weil er nun klare Vorgaben erhalten hätte. Das ist der eigentliche Skandal der Geschichte. Von einer Kantonsregierung erwarte ich nämlich, dass moralisch-ethische Vorgaben genauso gewichtet werden, wie juristische. Da hat dieses Gremium jämmerlich versagt! Auch der Fakt, dass Prämienverbilligungen eines der wirksamsten Mittel zur Armutsbekämpfung darstellen, wurde in der Sparhysterie ausser Acht gelassen. Nicht juristisch wehren können sich die in der obigen Liste genannten Betroffenen. Aber alle, die mit einer solch beschämenden Politik, die vom bürgerlichen Teil des Kantonsrats gestützt wird, nicht mehr einverstanden sind, können dies mit ihrem Wahlzettel für die Kantonsrats- und Regierungswahlen am 31. März ausdrücken! Stephan Zopfi, Luzern
Teilen & empfehlen:Kommentare:Keine EinträgeKommentar verfassen:Letzte Beiträge von Herbert Fischer:Über Herbert Fischer:Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.
1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer: Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer: |