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Kolumne der Redaktion

21.11.2018

Causa Villiger: Pleiten, Pech und Pannen

Der Presserat hat eine Beschwerde abgewiesen, die möglicherweise aus dem Umfeld des Zuger CVP-Regierungsrats Beat Villiger stammt; die ihm aber mehr schadet, als nützt. Und erst recht die Luzerner Staatsanwaltschaft in den Schlagzeilen behält. Doch der Reihe nach.


Es kam, wie es kommen musste.

Oder besser: wie es vermeidbar gewesen wäre.

Eine unbekannte Person hat beim Presserat – dem Gremium, das über die Einhaltung berufsethischer Basics in den Schweizer Medien wacht und befindet, nicht aber kraft gesetzlicher Kompetenzen richtet – Beschwerde geführt gegen eine handwerklich einwandfreie Berichterstattung der Online-Plattform republik.ch. Die hatte (am 1. Oktober 2018) vermeldet, der Zuger CVP-Justiz- und Sicherheitsdirektor Beat Villiger habe Mist gebaut. Und zwar unter mehreren Titeln (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»).

Die heute veröffentlichte Stellungnahme besagten Gremiums erhellt nicht, wer der Beschwerdeführer ist. Man kann aber aus seiner Argumentation entnehmen, dass es irgendwer ist, der (oder die) meint, republik.ch habe dem Zuger CVP-Regierungsrat Beat Villiger böswillig schaden und seine Wiederwahl verhindern wollen.

Es ist eine der Qualitäten des Presserates, dass er von allen Bürgerinnen und Bürgern angerufen werden kann. Und zwar ohne Kostenfolge. Auch darum ist der Presserat eine sinnvolle Einrichtung. 

Nun aber: Wäre die Person, welche hier Beschwerde geführt hat, auch nur halbwegs kompetent gechoacht worden, so wäre ihr von diesem Schritt nachdrücklich abgeraten worden. Denn der Entscheid des Presserates, darauf gar nicht einzutreten, war so absehbar wie das Amen in der Kirche.

Die Argumentation des Presserates (siehe unter «Links») ist fadengerade und glasklar. Man muss weder «für» noch «gegen» Beat Villiger eingestellt sein um zu erkennen, dass der Presserat einen absolut richtigen Entscheid gefällt hat. 

Was Villiger ursprünglich falsch gemacht hatte und was zu diesem ganzen Rummel geführt hat (den er allerdings ursächlich absolut selbst verschuldet hat), ist aber längst nicht mehr zentraler Gegenstand dieser unendlichen Geschichte. Sie dreht sich inzwischen vielmehr um die Frage, ob die Luzerner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn richtigerweise eingestellt hat oder nicht.

Denn daran gibt es ganz erhebliche Zweifel. Und die stammen von namhaften Strafrechtsexperten (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»).

Das Luzerner Kantonsparlament wird in Bälde darüber zu befinden haben, was es von dieser Einstellungsverfügung hält. 

Man muss kein Jurist sein um zu wissen, dass zu den Grundwerten unserer Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit das Prinzip der Gewaltentrennung gehört; dass also zum Beispiel das Parlament und die Regierung den Gerichten, und zu denen gehört in dieser Thematik die Strafverfolgungsbehörde, nichts dreinzureden und schon gar nichts zu befehlen haben. Das ist gut so und muss so bleiben. Und zwar immer.

Die Kritik an der Einstellungsverfügung der Luzerner Staatsanwaltschaft in der Sache Villiger kommt allerdings nicht einfach von irgendwelchen pöbelnden Stammtischen.

Das Gewicht ihrer Absender wirft vielmehr die sehr ernstzunehmende Frage auf, ob denn hier wirklich alles «sauber gelaufen ist»; sprich: ob der bürgerliche Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger (CVP) nicht vielleicht eben doch eine bürgerliche Vorzugsbehandlung durch die beiden Luzerner FDP-Staatsanwälte Michael Reitberger und Michael Bucher genossen hat; an der langen Leine gelassen durch FDP-Oberstaatsanwalt Daniel Burri. Es wäre nicht zum ersten Mal, dass Burri einen Flop verantwortet. 

Die Beschwerde beim Presserat – eben: woher auch immer sie stammt – ist in der Sache ein Rohrkrepierer. Vor allem aber: Sie hat durch ihre Aussenwirkung der Causa Villiger erneute Medienpräsenz gebracht; genau das also, was die Debatte über die Luzerner Staatsanwaltschaft am Köcheln hält. 

Semper aliquid haeret - es bleibt immer etwas hängen. 

Herbert Fischer, Redaktor lu-wahlen.ch, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/