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Kolumne der Redaktion

09.10.2018

Das grösste Interesse an einer sauberen Aufklärung des Filz-Verdachts müsste jetzt Beat Villiger haben, eigentlich

Falls er im Amt bleibt, belastet den Zuger CVP-Regierungsrat eine lästige Hypothek, die er nicht selber loswerden kann.


Am Sonntag ist der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger als Regierungsrat bestätigt worden. Und zwar mit dem dritten von sieben Plätzen. Ein gutes Resultat also. Eigentlich.

Denn als vorletzten Montag (1. Oktober) republik.ch erstmals darüber berichtete, dass gegen Villiger in Luzern ein Strafverfahren lief, das allerdings eingestellt worden ist, wussten alle jene, die bereits bis dann ihre Wahlzettel abgeschickt hatten, nichts von dieser heiklen Sache (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»).

Über Villigers Wahl und damit auch über der Eroberung eines dritten Sitzes in der Zuger Regierung durch seine Partei, die CVP, lastet also ein rabenschwarzer Schatten. Die CVP - und alle jene, die ihr jetzt, auch aus dem Kanton Luzern zujubeln - hat sich möglicherweise zu früh gefreut.  

Nach der Wahl hat Villiger öffentlich angekündigt, «in den nächsten Tagen» darüber zu entscheiden, ob er seine Wahl auch tatsächlich annimmt. Das macht Sinn, denn es gibt tatsächlich gute Gründe, im Amt zu bleiben. Allerdings auch triftige Argumente, das Amt nicht anzutreten.

Denn: Am Entscheid der beiden FDP-Staatsanwälte Michael Bucher und Thomas Reitberger, das Verfahren gegen Villiger einzustellen, gibt es kräftige und kompetente Kritik. Sie stammt unter anderem vom renommierten Basler Strafrechtsexperten Markus Mohler (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»).

Solange nicht durch hochkompetente, unabhängige, also kantons-externe Experten sauber und zweifelsfrei geklärt und öffentlich kommuniziert worden ist, ob die Einstellung des Verfahrens zu Recht erfolgt ist, wird dieser Fakt Villigers allfällige Amtsführung wie eine lästige Hintergrundmelodie verfolgen.

Die Möglichkeit, dass hier schlicht und ergreifend Filz eine Rolle gespielt hat, ist derart naheliegend, dass nur eine lupenreine - und eben: absolut unabhängige - Klärung weiterhilft.

Daran sollten deshalb Beat Villiger und die Zuger CVP das allergrösste Interesse haben. Und erst recht der Kanton Luzern, dessen Justiz ansonsten ein fortwährender Reputationsschaden droht

Bis diese Klärung auf dem Tisch liegt, ist die Causa Villiger auch eine Causa Luzerner Staatsanwaltschaft. Weil die arroganten Herrschaften dieses erlauchten Gremiums dies nicht selber einsehen und weil auch das Kantonsgericht öffentlich keinerlei Anstrengungen erkennen lässt, seine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen, muss nun Druck von aussen erfolgen. Zum Beispiel durch parlamentarische Vorstösse. So einfach wäre das. Eigentlich.

Herbert Fischer, Redaktor lu-wahlen.ch, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/