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Kolumne der Redaktion

03.10.2018

Das Bundesgericht rüffelt die Luzerner Staatsanwaltschaft erneut

Ein Mann verlangt den Rückruf einer Firma, ansonsten werde er die Geschäftsleitung erschiessen. Statt einer Strafe erhält er nun Geld vom Kanton Luzern. Das Bundesgericht erteilt der Luzerner Staatsanwaltschaft einen heftigen Rüffel.


Darüber schreibt auf luzernerzeitung.ch Manuel Bühlmann (siehe unter «Links»).

Ebenfalls unter «Links»: das Bundesgerichtsurteil.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft aus «Lausanne» und damit vom höchsten Gericht Kritik einstecken muss (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»).

Und auch wegen der Einstellung eines Verfahrens gegen den Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger (CVP) stehen zwei Staatsanwälte in heftiger Kritik: Michael Bucher (FDP) und Thomas Reitberger (FDP). Siehe auch dazu unter «In Verbindung stehende Artikel».


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/