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Kolumne der Redaktion08.05.2018 Polizei soll Rotlichtmilieu jederzeit kontrollieren könnenDie Polizei soll zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Menschenhandel gezielte Kontrollen in Etablissements des Sexgewerbes machen dürfen. Der Regierungsrat schickt eine Anpassung des Gewerbepolizeigesetzes in die Vernehmlassung, die eine Bewilligungspflicht und damit verbunden Auflagen für Sexbetriebe vorsieht.Dies heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei (siehe unter «Dateien»). --- Die Schaffung dieser Rechtsgrundlage ist allerdings nur ein Teil der Lösung des Problems. Der andere Teil: Die Polizei hat schlichtweg zuwenig Leute, um diese Kontrollen auch tatsächlich durchführen zu können. Siehe unter «In Verbindung stehende Artikel». Herbert Fischer, Redaktor lu-wahlen.ch, Luzern
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