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Kolumne der Redaktion

24.02.2018

Verfassungsauftrag ist nicht von der SRG und der Zwangsgebühr abhängig

Das Verhalten der Billag, der geschützte und verschwenderische Stil der SRG, die Zwangsabgaben und die Untätigkeit von Bund und Parlament sorgen seit Jahren für Unzufriedenheit. Bundesrat und Parlament hatten in den letzten Jahren mehrmals Gelegenheit, Verbesserungen zu beschliessen.


Stattdessen scheint der Knäuel zwischen SRG und Bundesrat zu wachsen und zu gedeihen. Es fehlt an Transparenz und in einem solch geschützten Umfeld ist es klar, dass sich viel «Fett» ansammelt. 

Der Kernauftrag des Staates, den Bürger zu informieren, wird von der Initiative explizit unterstützt, nicht aber «à Fond perdu»Zahlungen. Die Aussage und das Klagen der Gegner, «Wenn Du Bürger, nicht bezahlen willst, müssen wir abstellen» ist aus unternehmerischer und politischer Sicht ungeheuerlich. Die Macht der Medien tut das Ihrige dazu – womit die Frage nach reinen Profiteuren gegenüber von guten Leistungen und Verdiensten dahingestellt ist.

Der Bund hat gemäss Verfassung den Auftrag, den regionalen Zusammenhalt, Bildung, Kultur, Sport und vieles mehr zu fördern. Dieser Auftrag ist nicht abhängig von der SRG oder einer Zwangsgebühr.

Auch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist nicht von Art. 93 abhängig. Der Bund gibt zur Umsetzung viele Gelder aus und es ist in seiner Verantwortung, die wirkungsvollsten oder besten Mittel und Plattformen dazu zu benutzen; sprich: alle Medien gleichberechtigt zu behandeln. Darüber macht die Initiative keine Vorgaben.  

Die Schweizer konsumieren zu zwei Dritteln (freiwillig) ausländische Medien. Es ist nicht so, dass dies alles Pay-TV ist, im Gegenteil. «Arte TV», «Phönix» und viele andere Sender geniessen bei zahlreichen Bürgern einen hervorragenden Ruf und werden eben viel gesehen.

Die SRG dürfte keine Existenzsicherung und Eigenmächtigkeit mit den Abgaben haben, dann würde sie sich vielleicht fragen können, was wie nötig, effizient, sinnvoll und professionell ist und was verbessert werden muss. 

Vielleicht würde dann der Präsident (für zirka 400 000 Franken im Jahr) sogar in der Lage sein, die Chancen und Risiken anzuschauen, zukunftsträchtige Szenarien zu entwickeln um die Zukunft der SRG langfristig sichern zu können – also mindestens einen Plan B, wenn nicht sogar deren zwei Pläne B erarbeiten können – statt sich im Geldsegen der Zwangsabgaben zu sonnen. 

Diese Initiative ist unterstützungswürdig, weil sie Transparenz fordert, in die Zukunft gerichtet ist und verhindern will, dass der Staat den Bürger zum «Goldesel» macht. 

Rosy Schmid, Kantonsrätin FDP.Die Liberalen, Hildisrieden


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/