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Kolumne der Redaktion

09.02.2018

Sage JA zu diesem Mediensystem und schreibe am 4. März zu «No Billag» NEIN

In der «Luzerner Zeitung» vom heutigen Freitag (9. Februar 2018) bejammert Pascal Hollenstein die Ausgangslage zur «No Billag»-Abstimmung. Es sei «ein Jammer», dass die Stimmbürger vor eine solche Entscheidung gestellt werden. Man könnte fast meinen, bei früheren Abstimmungen hätte man jeweils eine Auswahlsendung mit zehn und noch mehr Feldern zum Ankreuzen gehabt.


Beispiele gefällig? Bei der Abstimmung zum «Asylgesetz» etwa hätten folgende Varianten zur Auswahl bereit stehen müssen: a) gilt nur für Personen unter 1,65 m Grösse / b) gilt nur in der Stadt St. Gallen / c) gilt nur für Personen mit langen Haaren / d) gilt nur für Personen mit weniger als Fr. 100 000 Vermögen, undsoweiter. 

Oder bei der Abstimmung «Schluss mit Bau von Zweitwohnungen»: a) gilt nicht für Bauunternehmer / b) gilt erst über einer Höhe von 2000 m.ü.M. / c) gilt nicht für Häuser mit Schrägdach, undsoweiter. 

Oder beim «Energiegesetz»: a) gilt nur für die Grüne Partei / b) gilt nur für Einpersonenhaushalte / c) gilt nur für Personen unter 25 Jahren, undsoweiter. 

Die demokratischen Volksrechte in der Schweiz sind so aufgebaut, dass schliesslich ein auf mehreren hierarchischen Stufen erarbeiteter Beschluss dem Volk zum Entscheid vorgelegt wird. Diesem Beschluss gingen mehrere Entwürfe, Beratungen, Konsultationen, Überarbeitungen, Diskussionen und Vernehmlassungen voraus. Schliesslich gilt es jeweils, zu diesem demokratisch erarbeiteten Beschluss JA oder NEIN zu sagen. 

Der Kommentator im erwähnten Beitrag in der heutigen «LZ» verkennt auch, dass wir am 18. April 1999 eine erfolgreiche Volksabstimmung über die neue Bundesverfassung (BV) hatten. Nach langer und intensiver Beratung und kritischen Berichten wurde die neue BV in der Schweiz mit fast 60 Prozent JA-Stimmen angenommen. Somit wurden auch die Solidarziele in der Schweiz, aber auch der Radio- und Fernsehartikel (Art. 93) von der grossen Mehrheit des Schweizer Volkes so bestätigt. 

Dieser Artikel bildet den verfassungsmässigen Auftrag an die Medien. Solange dieser Artikel in der Verfassung ist, haben sich die Medien daran zu halten. Ob das einem passt oder nicht. 

Schreiben wir darum am 4. März 2018 NEIN auf den Stimmzettel zur No Billag-Abstimmung.

Rico De Bona, Sekretär der CVP Kanton Luzern, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/