das gesamte meinungsspektrum lu-wahlen.ch - Die Internet-Plattform für Wahlen und Abstimmungen im Kanton Luzern

Spenden für Verein lu-wahlen.ch

Diese Website gefällt mir! Um weitere Beiträge darauf zu ermöglichen, unterstütze ich lu-wahlen.ch gerne mit einem Betrag ab CHF 10.-

 

 

Kolumne der Redaktion

19.01.2018

Kostenpflichtige Papierrechnung des Kantons löst CVP-Vorstoss im Kantonsrat aus

Die Einführung einer Gebühr für Papierrechnungen des Strassenverkehrsamtes soll wieder rückgängig gemacht werden. Das verlangt vom Regierungsrat Ludwig Peyer (Willisau), der Chef der CVP-Fraktion im Kantonsrat. Hier ist der Wortlaut seines Vorstosses zu lesen,


Der Regierungsrat wird ersucht, die seit 1.1.2018 erhobene Strafgebühr des Strassenverkehrsamtes für Papierrechnungen von CHF 1,50 zur Bezahlung der Motorfahrzeugsteuer für das Jahr 2018 wieder rückgängig zu machen und gleichzeitig zu prüfen, diese Gebühr auch längerfristig wieder fallen zu lassen und allenfalls Anreizsysteme im Rahmen einer Gesamtstrategie zu prüfen. 

Am 20. Dezember 2017 war unter den Kurzmitteilungen des Regierungsrates folgendes zu lesen:

«Ab 1. Januar 2018 wird für Papierrechnungen des Strassenverkehrsamtes ein Zuschlag von Fr. 1,50 erhoben. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes beschlossen. Damit künftig die entstehenden Mehrkosten vermieden werden können, empfiehlt das Strassenverkehrsamt seinen Kunden die Anmeldung zur E-Rechnung im persönlichen E-Banking. Eine Änderung im Hinblick auf die Verkehrssteuer 2018 ist noch bis 30. Dezember 2017 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Strassenverkehrsamtes und unter folgendem Link.»

Der Regierungsrat stützt sich bei dieser Massnahme auf seine Ausführungen in Botschaft B 101 (AFP 2018-21; S 149), wo er dafür gar einen Mehrertrag von CHF 0,56 Mio. (!) im Budget eingestellt hat. Im Kantonsrat selber gab es darüber aber keine Diskussion, standen damals doch andere Themen im Vordergrund. Im Rahmen der Umsetzung stellt sich diese Massnahme nun aber als «unausgereifter Schnellschuss» heraus.

Die Massnahme ist überhaupt nicht kundenfreundlich und verärgert viele Bürgerinnen und Bürgern, denn sie arbeitet mit dem Ansatz der «Strafe» (Strafgebühr), statt mit positiven Anreizen. Letztlich ist sie für ein öffentliches Gemeinwesen im Rahmen ihres hoheitlichen Handelns denn auch nicht opportun.

Schliesslich wurde die Massnahme auch sehr unprofessionell angekündigt. Die Halterinnen und Halter von Motorfahrzeugen werden - zumindest für das Jahr 2018 - vor vollendete Tatsachen gestellt. Allen, die - aus welchen Gründen auch immer - kein E-Banking haben, wird inskünftig bei der Bezahlung ihrer Motorfahrzeugsteuer eine Gebühr von CHF 1,50 auferlegt, denn sie benötigen eine Papierrechnung. 

In der Privatwirtschaft werden Änderungen der Geschäftsbedingungen den Kundinnen und Kunden in aller Regel speziell und rechtzeitig angekündigt. Alleine die Medienmitteilung des Regierungsrates vom Dezember 2017 (kurz vor Weihnachten!) und entsprechende Kurzmitteilungen in einzelnen Luzerner Medien konnten niemals alle Betroffenen erreichen. Bei einem staatlichen Monopolbetrieb sind diese «Änderungen der Spielregeln während des Spieles» um so stossender, da es um den Bezug einer hoheitlich geschuldeten Steuer geht und daher auch keine Möglichkeit besteht den «Anbieter» zu wechseln (Monopol). 

Bei hoheitlichen Handlungen des Gemeinwesens sollten alle Bürgerinen und Bürger gleich behandelt werden. Bei der vorliegenden Massnahme stellt sich daher die Frage der verfassungsmässigen Gleichbehandlung. Zudem fehlt eine Gesamtstrategie der Regierung, denn die Frage, wie mit dem Thema «E-Banking» inskünftig umgegangen werden soll, stellt sich nicht nur bei der Bezahlung der Motorfahrzeugsteuern, sondern auch in andern Bereichen (Gebühren, Bewilligungen, Bussen, allgemeine Steuern etc.). Dazu findet man aber nirgends entsprechende Aussagen. Schliesslich würde echtes Sparen beim Strassenverkehrsamt doch bedeuten, den Kontrollaufwand zu reduzieren (weniger Kontrollen, Kontrollrhythmus verlängern etc.) und nicht Mehrerträge auf Kosten der Steuerzahlenden zu erwirtschaften. 

Ludwig Peyer, CVP-Kantonsrat, Willisau


Teilen & empfehlen:
Share    
Kommentare:

Keine Einträge

Kommentar verfassen:

Ins Gästebuch eintragen
CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz  

Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


treten Sie mit lu-wahlen.ch in Kontakt

1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/