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Kolumne der Redaktion

16.06.2017

«Altersvorsorge 2020» bietet einmalige Chance

Ich hatte das Privileg, beim Generationenprojekt «Altersvorsorge 2020» ab Beginn der parlamentarischen Arbeit vor drei Jahren dabei zu sein. Wer sich ernsthaft mit der Vorlage beschäftigt, die im September zur Abstimmung gelangt, wird ihr mit Überzeugung zustimmen können.


Der Schweiz bietet sich die einmalige Chance, ihre Sozialversicherungen zu sanieren und zu stabilisieren. In anderen Staaten werden Renten heute gekürzt, aufgeschoben oder gar nicht ausbezahlt. Dies gilt es in der Schweiz zu verhindern.

In der Vergangenheit wurde die AHV im 5-Jahres-Rhythmus auf die neuen gesellschaftspolitischen Verhältnisse angepasst. In den letzten zwanzig Jahren ist es der Bundespolitik allerdings nicht mehr gelungen, eine mehrheitsfähige Vorlage zu präsentieren. Die Bundesräte Couchepin und Burkhalter sind allesamt gescheitert. Wer deshalb kritisiert, die Beschlüsse des Parlamentes seien nicht nachhaltig, geht von falschen Voraussetzungen aus. Zu Beginn der politischen Beratung herrschte über alle Parteien Einigkeit, dass die jetzt vorliegende Vorlage bis ins Jahr 2030 Wirkung erzeugen muss. Im nächsten Jahrzehnt ist wiederum eine Revision erforderlich. Dies ist auch eine Chance für alle Punkte, die im Parlament heftig diskutiert, aber (noch) nicht einer Lösung zugeführt wurden. Die jetzt zur Abstimmung gelangende Vorlage ist ausgewogen; Maximalforderungen – weder von rechts noch von links - wurden nicht umgesetzt.

Bessere Pensionskassenlösung für Teilzeitbeschäftigte

Die Frauen werden künftig wie Männer bis 65 Jahre im Arbeitsprozess stehen. Die Pensionskassenlösung für Teilzeitbeschäftigte, und dies sind überdurchschnittlich viele Frauen, wird im Gegenzug verbessert. Auch die Flexibilität der Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren mit Rentenreduktion bzw. Rentenerhöhung entspricht einer gesellschaftspolitischen Forderung und kommt oft Frauen zugute.

Die heutigen Rentnerinnen und Rentner dürfen ebenfalls zufrieden sein. Ihre Renten werden gesichert. Bei der AHV wäre in der Zeit von 2025 – 2030 die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gegeben. Zudem werden die AHV-Renten weiterhin an die Teuerung und die Lohnentwicklung angepasst. Die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner werden durch die Reduktion des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0 Prozent eine Renteneinbusse von 12 Prozent erleiden. Diese wird ganz oder zumindest teilweise kompensiert durch eine Erhöhung der AHV-Rente von 70 Franken im Monat. Bei Ehepaaren wird die Maximalrente um monatlich 226 Franken erhöht. Die Finanzierung erfolgt durch 0.3 Lohnprozente, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen sind.

Auch die Jungen profitieren

Die junge Generation profitiert davon, dass durch die Senkung des Umwandlungssatzes die heutige Finanzierung der Renten durch die Berufstätigen von heute jährlich 1.3 Milliarden Franken um 60 Prozent reduziert wird. Auch die Lösung für Teilzeitbeschäftigte kommt der Jugend zugute, die in Zukunft noch vermehrt mehrere Jobs mit unterschiedlichen Pensen ausübt. Ihre Sparkapitalien bei den Pensionskassen werden stärker ansteigen. 

In der Landwirtschaft Beschäftigte profitieren von der Sicherung und Stärkung der AHV, weil sie oft über keine oder nur eine geringe Pensionskassenlösung verfügen. Das Gewerbe profitiert von massiv geringeren Sozialabgaben als dies bei der bis am Schluss zur Diskussion stehenden Lösung des Nationalrates der Fall gewesen wäre.

Ein Nein zu dieser Vorlage würde bedeuten, dass die Jugend weiter während Jahren die bestehenden Renten der Pensionskassen massiv mitfinanziert. Das AHV-Alter der Frauen wäre weiterhin 64 Jahre. Eine spätere Diskussion über eine Anpassung des AHV-Alters an die erhöhte Lebenserwartung wäre politisch unrealistisch. Die Mehrwertsteuer müsste innert drei Monaten auf 7.7 Prozent reduziert und anschliessend wohl umso stärker erhöht werden. Dieses „Auf und Ab“ verursacht bei der Wirtschaft unnötige Kosten von jeweils 300 Millionen Franken. 

Das politisch gewichtige Dossier zur Sanierung der Sozialversicherungen würde vollständig blockiert. Wer würde nochmals einen Anlauf nehmen, um das AHV-Alter der Frauen auf 65 Jahre anzuheben, nachdem dieser Versuch zweimal gescheitert ist? Auf welche Höhe würde der Umwandlungssatz und damit die Renten reduziert, nachdem eine Reduktion von 6.8 Prozent auf 6.4 (mit mehr als 70 Prozent abgelehnt) wie auch auf 6.0 Prozent an der Urne gescheitert ist?

Ein JA ist ein Akt der politischen Vernunft

Selbstverständlich würden Bundesrat und Parlament eine neue Vorlage erarbeiten. Nur wären die Probleme in einigen Jahren noch wesentlich grösser. Die AHV müsste mit einer wesentlich grösseren Mehrwertsteuererhöhung saniert werden. Die Renten bei den Pensionskassen müssten stärker reduziert werden. Eine Kompensation der Rentenreduktion würde teurer ausfallen. Wer heute zu dieser Vorlage Nein sagt, muss eine Neuauflage in fünf Jahren bei einer konsequenten Haltung erst recht ablehnen. Denn Besser wird’s nimmer. Ein JA ist ein Akt der politischen Vernunft.

CVP-Ständerat Konrad Graber, Kriens


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/