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Kolumne der Redaktion

30.01.2017

LZ-Chefredaktor Jérôme Martinu weiss nicht mehr, was er selber geschrieben hat

In einer geharnischten «Klarstellung» hat Jérôme Martinu, der Chefredaktor der Luzerner Zeitung, heute Montag (30. Januar) zu einem Kommentar Stellung genommen, den ich am Sonntagabend (29. Januar) auf lu-wahlen.ch veröffentlicht hatte; eine «Klarstellung», die er so wohl besser nicht geschrieben hätte.


Denn sie macht klar: dieser Mann weiss – erstens – nicht mehr, was er tags zuvor in seiner eigenen Zeitung geschrieben hat. Zweitens blendet er in seinem Rundumschlag gegen lu-wahlen.ch erhebliche Fakten aus. Und drittens offenbart er mit seiner «Klarstellung» von Neuem jene Tolpatschigkeit, die seine Arbeitgeberin, die LZ Medien, inzwischen mit einer beeindruckenden Systematik und Konsequenz praktiziert. Doch der Reihe nach.

Die «Klarstellung» von Martinu ist seit heute Montag, 09:00h auf lu-wahlen.ch im Wortlaut online (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»). Hier meine Antworten zu deren Aussagen.

Chefredaktor Jéròme Martinu schreibt wörtlich: 

«Herr Mayr von Baldegg ist entgegen der Aussagen des Portals nicht der Hausanwalt der „Luzerner Zeitung“ und er hat seit dem Führungswechsel in der Chefredaktion per 1. Mai 2016 keine publizistischen Interessen der Zeitung anwaltschaftlich vertreten. Innerhalb der NZZ-Mediengruppe, zu welcher die „Luzerner Zeitung“ mit ihren Regionalausgaben gehört, laufen juristische Belange entweder über den eigenen Rechtskonsulenten des Generalsekretariats oder über die extern mandatierte Kanzlei Stiffler & Partner Rechtsanwälte in Zürich. Die genannten Akteure werden das auf Anfrage gerne bestätigen.»

Antwort Herbert Fischer: 

Diese Aussagen sind sachlich falsch! In seinem Beitrag in der «Zentralschweiz am Sonntag» (29. Januar, Seite 14, siehe unter«Dateien») schreibt Martinu unter dem Titel «Mayr von Baldegg übernimmt» wörtlich: «(...) Mayr von Baldegg vertritt seit vielen Jahren häufig die rechtlichen Interessen von Medien (auch unserer Zeitung) und Medienkonsumenten. (...)»

Voilà: Wer so etwas liest, geschrieben zudem vom Hauptschriftleiter der «LZ» höchstselbst, wird doch wohl davon ausgehen dürfen, dass Rechtsanwalt Ruedi Mayr von Baldegg nach wie vor in Rechtsstreitigkeiten als Vertreter für die «LZ» auftritt.

Mit anderen Worten: Chefredaktor Martinu weiss nicht mehr, was er zu diesem Thema selber geschrieben hat. 

Martinu schreibt wörtlich (gleich im Anschluss an die eben zitierten Worte):

«Im Konfliktfall würde er als Ombudsmann in den Ausstand treten.»

Antwort Herbert Fischer:

In welchem «Konfliktfall» denn? Doch wohl in dem, dass er in seiner Rolle als Ombudsmann mit seiner gleichzeitigen Rolle als Hausanwalt der «LZ» Medien in eine schwierige Situation kommen könnte.

Mit anderen Worten: Auch Martinu sieht in der problematischen Doppelrolle, die lu-wahlen.ch kritisiert hat, selber Konfliktpotential. Indem er dies so schreibt, bestätigt Martinu nicht nur, dass Mayr von Baldegg sowohl Ombudsmann werden wie auch Hausanwalt bleiben soll. Er übernimmt zudem die Überlegung, dass die Ausbübung beider Rollen in Personalunion mit potentiellen Konflikten behaftet ist.

Martinu schreibt wörtlich:

«Herbert Fischer, Betreiber und verantwortlicher Redaktor der Plattform lu-wahlen.ch, hat die journalistischen Standesregeln missachtet, indem er über einen Vorgang wertend berichtete, ohne den Betroffenen Gehör zu gewähren.»

Antwort Herbert Fischer:

Grossartig! Ausgerechnet die «LZ» rügt Medienschaffende wegen der Handhabung der Standesregeln.

Ich habe am gestrigen Sonntag, 16:19h die Reaktion der «LZ» angerufen und wollte mit Jérôme Martinu reden. Den Anruf nahm Redaktor Balz Bruder entgegen, dem ich mich ebenso vorstellte wie das Anliegen, wegen dem ich mit Martinu sprechen wolle.

Er sagte, Martinu sei heute nicht in der Redaktion und dessen Handynummer wollte er mir nicht bekanntgeben. Der Hinweis, Martinu sei erst am Montag wieder zu sprechen, war für mich absolut kein Grund, deswegen meinen Kommentar nicht zu schreiben, beziehungsweise nicht online zu stellen. Denn nicht die Redaktion der LZ bestimmt, was wann wie auf lu-wahlen.ch online gestellt wird, sondern einzig und allein die Redaktion von lu-wahlen.ch, also ich als deren Alleinredaktor.

Wenn es wirklich so wäre, dass eine Redaktion nicht über ein Thema schreiben darf, weil sie einzelne Akteure nicht sofort erreichen kann, dann hätte die «LZ» zwei Artikel niemals über lu-wahlen.ch veröffentlichen dürfen, weil sie mich als «Beschuldigten» zuvor nicht um eine Stellungnahme gebeten hat (siehe unter «Dateien»).

Und erst recht hätte die «LZ» nicht im Jahr 2012 eine Woche lang eine Kampagne gegen SP-Politiker Simon Roth fahren dürfen, der dazu nicht Stellung nehmen konnte, weil er nicht erreichbar war (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»: JUSO werfen der «Neuen LZ» eine Hetzkampagne vor).

Mit anderen Worten: Ausgerechnet der LZ-Chefredaktor wirft mir einen angeblichen handwerklichen Fehler vor, den seine eigene Redaktion mit auffälliger Regelmässigkeit selber praktiziert.

Kommt dazu: Es war so sicher wie das Amen in der Kirche, dass das Haus LZ Medien auf meinen gestrigen Kommentar reagieren wird. Und es war ebenso sicher, dass ich eine solche Reaktion online stellen würde und zwar im Wortlaut.

Genau dies, nämlich die integrale Veröffentlichung von Kritik an ihr, macht die «LZ» nicht (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»). 

Martinu schreibt wörtlich:

«(...) Mit dem Verbreiten falscher Tatsachen hat er somit bedauerlicherweise auch in Kauf genommen, die Integrität des unabhängig von der Redaktion agierenden Ombudsmannes und Luzerner Rechtsanwalts Rudolf Mayr von Baldegg in Zweifel zu ziehen, der viele Jahre die juristischen Interessen der «Luzerner Zeitung» vertreten hatte.»

Antwort Herbert Fischer:

Ich frage Jérôme Martinu hier und jetzt: Welche «falschen Tatsachen» sind «falsch verbreitet», worin liegt die Verletzung der Integrität von Ruedi Mayr von Baldegg?

Ich habe mit keinem Wort die fachliche Kompetenz oder Integrität von Rechtsanwalt Mayr von Baldegg in Frage gestellt (wozu ich übrigens gar nicht in der Lage wäre, weil ich selber nicht Jurist bin) und erst recht nicht seine charakterlichen Eigenschaften, die ja wohl ein nicht zu unterschätzender Faktor bezüglich der Integrität eines Menschen sind. 

Mit keinem Wort geht LZ-Chefredaktor Jérôme Martinu darauf ein, dass ich die Gleichzeitigkeit der Funktionen von Ruedi Mayr als Ombudsmann und Hausanwalt als weitere Tolpatschigkeit seines Unternehmen kritisiert habe. Dies, nachdem Mitte Januar bekannt geworden war, dass die Verwaltungsratspräsidentin der LZ Medien, Doris Russi Schurter, Verwaltungsratspräsidentin der Luzerner Kantonalbank werden soll (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»).

Mit seinem Schweigen zu diesem bemerkenswerten Vorgang macht er sich zu dessen Befürworter. 

Herbert Fischer, Journalist BR
Gründer und Redaktor lu-wahlen.ch, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/