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Kolumne der Redaktion18.01.2017 Schlappe für den Kanton Luzern: Bundesgericht hebt Luzerner Polizeigesetz teilweise aufDas Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen die neuen Regelungen im Polizeigesetz des Kantons Luzern teilweise gut, welche bei Kundgebungen mit Gewaltausübung unter bestimmten Voraussetzungen die Auferlegung von Polizeikosten an Veranstalter und Teilnehmer vorsehen. Die Bestimmung zur Gebührenerhebung bei Veranstaltern lässt sich verfassungskonform anwenden. Die Regelung betreffend die Kostenverteilung gegenüber Kundgebungsteilnehmern hebt das Bundesgericht auf.Dies heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesgerichts (siehe unter «Links») Und unter «Dateien»: die Medienmitteilung zur Einreichung der Beschwerde (30. September 2015) sowie zum heutigen Entscheid des Bundesgerichts (18. Januar 2017). (red)
Teilen & empfehlen:Kommentare:Keine EinträgeKommentar verfassen:Letzte Beiträge von Herbert Fischer:Über Herbert Fischer:Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.
1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer: Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer: |