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Kolumne der Redaktion

20.11.2016

Warum die Invalidenversicherung zum siebten Mal revidiert wird

Zu den Dauerthemen in der Sozial- und Beschäftigungspolitik gehören die Invalidenversicherung und ihre Leistungen. Sie steht unter ständigem Druck seitens der Politik und ist in allem was sie macht, öffentlich exponiert. Dazu ein Gespräch mit Donald Locher, Direktor der IV Luzern.


Herbert Fischer: Die siebte IV-Revision läuft. Was will sie?

Donald Locher: Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» für Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Er hat im Dezember 2015 die entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Besonderes Augenmerk gilt den Übergängen von der Schule in die Arbeitswelt. Die Vorlage sieht zudem neu ein stufenloses Rentenmodell vor. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, seine Behindertenpolitik neu auszurichten und besser zu koordinieren.

Warum muss sie revidiert werden?

Die IV ist erfolgreich auf dem Weg von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung. Dies zeigen die Evaluationen der IV-Revisionen 5 und 6a. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Versicherung bei drei Gruppen noch verstärkt ansetzen sollte: Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Wie spüren Sie als IV Luzern die Nachteile der geltenden gesetzlichen Grundlagen, die nun revidiert werden sollen?

Auch wir spüren eine Zunahme der Zahl jugendlicher IV-Bezüger und von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Diese Entwicklung erfüllt uns mit Sorge. Gefordert sind aber nicht nur die IV-Stellen, sondern auch Ärzte, Schulen, Berufsbildungsstätten und Arbeitgeber. 

Es geht also vor allem um Kinder und Jugendliche: muss daraus abgeleitet werden, dass sich deren Anteil bei den Bezügern von IV-Leistungen generell erhöht hat?

Bei den Kindern und Jugendlichen finanziert die IV die medizinischen Behandlungen wegen Geburtsgebrechen. Die Liste der anerkannten Geburtsgebrechen soll mit der IVG-Revision an den aktuellen Stand der Medizin angepasst werden. Damit können auch gewisse seltene Krankheiten aufgenommen und der Übergang der 20-Jährigen von der IV in die Krankenversicherung vereinfacht werden. Bei den 20- bis 24-Jährigen haben die Invalidisierungen in den letzten 20 Jahren im Durchschnitt um 2 Prozent zugenommen, bei den noch jüngeren sogar um 6 Prozent.

Stichwort «psychische Beeinträchtigung»: Ist der Eindruck des Aussenstehenden richtig, dass immer mehr Leute deswegen Leistungen der IV beanspruchen?

Ja, das ist richtig. Gesamtschweizerisch sind über 40 Prozent aller Neurenten psychisch bedingt. 

Ist die Arbeitswelt generell «härter geworden»: mehr Leistungsstress? Mobbing? Angst vor Arbeitsplatzverlust 

Der Druck und die Anforderungen in der Arbeitswelt sind gestiegen. Hinzu kommen – gerade bei Jugendlichen – Cybermobbing und die allumfassende Erreichbarkeit. Aber auch die Toleranz gegenüber verhaltensauffälligen Jugendlichen bei den Arbeitgebern ist laut Niklas Baer, Leiter der Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation der Psychiatrie Baselland, gesunken.  

Gibt es dazu wissenschaftliche Erkenntnisse?

Laut Wissenschaftern der Universität Bern fühlt sich ein Viertel aller Erwerbstätigen ziemlich oder stark erschöpft. Gegen 300 000 stehen gar kurz vor dem Burnout. Um die psychische Gesundheit der Schweizer Arbeitnehmer steht es nicht zum Besten. Diesen Schluss legt eine repräsentative Studie aus dem Jahr 2014 im Auftrag von Gesundheitsförderung Schweiz nahe. Demnach sind über eine Million oder knapp ein Viertel aller Erwerbstätigen «ziemlich oder stark» erschöpft. Etwa sechs Prozent oder 300 000 Arbeitnehmer seien so stark belastet, dass sie gemäss wissenschaftlicher Klassifikation am Rande einer Erschöpfungsdepression, also eines Burnouts, stehen. Diese Arbeitnehmer kämen auch in der Freizeit nicht zur Ruhe und könnten sich nicht mehr dauerhaft von der Arbeit erholen.

Dies folgert das Forscherteam um den Professor für Arbeits- und Organisationspsychologie, Achim Elfering, und den emeritierten Professor Norbert Semmer von der Universität Bern nach der Analyse der Antworten von rund 3500 Befragten. «Die Erschöpfungsrate ist mit 24 Prozent hoch», sagt Elfering, «trotzdem befindet sich die Schweiz damit im europäischen Durchschnitt.» So habe kürzlich eine Studie mit den gleichen Messinstrumenten eine leicht höhere Erschöpfungsrate bei niederländischen Arbeitnehmern gemessen.

Gemäss Ihrem Jahresbericht 2015 sind ihnen 2015 wesentlich mehr Eingliederungen gelungen als 2014. Sind das Zufallszahlen, oder ist dies das Ergebnis einer bestimmten Strategie?

Das sind keine Zufallszahlen. Mit 1166 erfolgreich abgeschlossenen Eingliederungen haben wir im Jahr 2015 einen neuen Höchstwert erreicht. Dieser sehr erfreuliche Trend ist Ausdruck einer hohen Sensibilisierung und der ausgeprägten sozialen Verantwortung der Luzerner Arbeitgeber. Er ist aber auch dem hohen Engagement unserer Mitarbeitenden zu verdanken. Wir haben zudem unsere Eingliederungsprozesse gestrafft. Die Betreuung der versicherten Person erfolgt in der Regel aus einer Hand. Und wir sind in der Lage, den Arbeitgebern eine feste Ansprechperson zuzuteilen. Zudem: Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, den Betroffenen eine Rückkehr in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Das ist höchst erfreulich! 

In der Politik und auch in der breiten Öffentlichkeit ist immer wieder der «IV-Missbrauch» ein Thema. Auch da kann die IV Luzern Erfolgszahlen vorweisen.

Durch die Aufdeckung von versuchtem oder vollendetem Versicherungsmissbrauch haben wir im vergangenen Jahr hochgerechnet 4,6 Millionen Franken an Rentenleistungen eingespart – indem wir Leistungen kürzten oder verweigerten. Konkret hat die IV Luzern 94 Verdachtsfälle geprüft, neun davon mittels Observation. In zwölf Fällen hat sich der Verdacht erhärtet. Trotz der bedeutenden Einsparungen in der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs: Die überwiegende Mehrheit der Versicherten verhält sich korrekt und bezieht die Leistungen zu Recht.

Observationen sind jüngst durch den Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig bezeichnet worden. Welche sind die Konsequenzen für die IV Luzern?

Die gesetzliche Grundlage für die IV ist eine andere als für private Versicherer. Und sie ist weiterhin als genügend zu erachten. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass das Urteil allenfalls eine indirekte Wirkung auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der IV haben könnte. Das wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV zu prüfen sein. Bis dann ändert die IV Luzern nichts an ihrer Praxis. Observationen sind immer das letzte Mittel und nicht die Regel. Es müssen stets verschiedene Kriterien erfüllt sein. Eine Überwachung wird sicherlich nicht einzig aufgrund einer anonymen Meldung durchgeführt. Die IV Luzern konnte 2015 über die verschiedenen Massnahmen bezüglich Versicherungsmissbrauch 4,5 Millionen einsparen – dieser Betrag ist hochgerechnet auf Zahlungen, welche die IV bis zum Pensionsalter hätte leisten müssen.

Interview: Herbert Fischer, Redaktor lu-wahlen.ch, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/