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Kolumne der Redaktion

26.05.2016

Das Fortplanzungs-Gesetz wirft sehr grundsätzliche und vor allem heikle Fragen auf

So, wie sie der Bundesrat gewollt hatte, wäre diese Vorlage zu akzeptieren gewesen. In der vorliegenden Form aber nicht.


Mit der Gesetzesvorlage zur Fortpflanzungsmedizin, über die am 5. Juni abgestimmt wird, stellen sich schwierige Fragen:

- Wer entscheidet, was lebenswertes und lebensunwertes Leben ist und dürfen wir das grundsätzlich?

- Steigt der Druck auf Menschen mit Behinderung und deren Eltern?

- Gibt es ein Recht auf ein gesundes Kind und überhaupt auf ein Kind?

- Steigt der gesellschaftliche Druck auf die heutigen jungen Frauen: beste Ausbildung – Karriere – geeigneter Partner und dann mit 40 das perfekte Kind (Firmen bieten bereits «Eggfreezing» an)?

Medizinischer Fortschritt ist wichtig. Er muss aber in bestimmten politischen Grenzen erfolgen. Diese sind in meinen Augen überschritten. Denn:

- Das Gesetz erlaubt nun nach der Lockerung durch das Parlament, dass alle Embryonen untersucht werden und dass daraufhin eine Selektion und Vernichtung von Embryonen mit unerwünschtem Erbgut erfolgt. 

- Eine Gesellschaft misst sich auch an ihrer Vielfalt und an ihrer Fähigkeit, mit unterschiedlichen Menschen umzugehen. Eine tolerante, soziale Gesellschaft hat Platz für Menschen mit Behinderungen. 

- Die Möglichkeit, Behinderungen mittels PID (Präimplantations-Diagnostik) künftig auszuschliessen, wird den Druck auf werdende Eltern durch die Gesellschaft, vermutlich aber auch durch Versicherungen erhöhen. Es ist zu befürchten, dass Versicherungen künftig ihre Leistungen bei Eltern, die wissentlich ein behindertes Kind akzeptiert haben, einschränken könnten.

Die Vorlage des Bundesrats hatte sich auf Menschen beschränkt, in deren Familien schwere Erbkrankheiten vorkommen. Das würde ich immer noch akzeptieren. Die Parlamentsmehrheit hat das Gesetz dann leider zu sehr ausgeweitet. Das lehne ich ab. Nach einem Nein ist es möglich,  auf den ursprünglichen Entwurf des Bundesrats zurückzukommen.

Louis Schelbert, Nationalrat (Grüne), Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/