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Kolumne der Redaktion

13.07.2015

Warum die Luzerner Polizei am Samstag gegen die Rechten nicht einschritt

Die Luzerner Polizei hat am Samstag (11. Juli) in Sempach einen Aufmarsch rechter Kreise trotz zuvor von ihr ausgesprochenem Verbot toleriert. Dies im Gegensatz zu ihrer auffälligen - sagen wir es so - «Einsatzfreudigkeit», wenn linke Demonstranten in Luzern einen Blumenkübel umwerfen.


Der Verdacht ist unvermeidlich: die Luzerner Polizei wendet höchst unterschiedliche Massstäbe an. Zur besonders auffälligen «Toleranz gegenüber rechts» vom letzten Samstag stellte lu-wahlen.ch der Luzerner Polizei heute Montag (13. Juli) mehrere Frage, die prompt beantwortet worden sind, wofür bestens gedankt sei.

Herbert Fischer: Trifft es zu, dass die Luzerner Polizei gegen den Aufmarsch nicht interveniert hat?

Urs Wigger von der Luzerner Polizei: Die Luzerner Polizei hat für Samstag 11. Juli 2015 zwei Veranstaltungen untersagt, um allfällige Auseinandersetzungen mit Personen- und Sachschäden sowie die Gefährdung unbeteiligter Dritter zu verhindern. Am Samstag, 11. Juli 2015, war die Luzerner Polizei in Sempach präsent und mit Einsatzkräften vor Ort. Die Gegendemo linker Kreise (gemäss Gesuch um 15.30 Uhr) und der sogenannte Gedenkmarsch rechter Kreise (gemäss Informationen am frühen Abend geplant) fanden nicht wie angekündigt statt.

Durch die Einsatzleitung wurde der Einsatz (inklusive Betrieb der Medienstelle) deshalb aus Gründen der Verhältnismässigkeit und des Ressourcen-Einsatzes um 19.30 Uhr beendet. Die Lagebeurteilung ergab, dass zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr mehr bestand, dass es zu direkten Konfrontationen der beiden Lager kommen könnte. 

Falls dies zutrifft (1): Hatte die Luzerner Polizei einen Auftrag, nicht zu intervenieren?

Die zuständigen Behörden sind zum Schluss gekommen, den geplanten Anlass der rechten Gruppierung zu untersagen und der angekündigten Gegendemonstration der linken Veranstalter keine Bewilligung zu erteilen, um allfällige Auseinandersetzungen mit Personen- und Sachschäden sowie die Gefährdung unbeteiligter Dritter zu verhindern. Damit hat die Luzerner Polizei auch den Wünschen der potenziell betroffenen Stadt Sempach sowie der Gemeinde Neuenkirch entsprochen, die ebenfalls erhebliche Bedenken in Bezug auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hatten. Die Aufgabe der Polizei war, mögliche gewalttätige Konfrontationen zu verhindern.

Falls dies zutrifft (2): Von wem erfolgte dieser Auftrag? Wie lautete er konkret?

Wie bereits erwähnt, war es die Aufgabe der Polizei, gewalttätige Konfrontationen zu verhindern.

Falls die Polizei doch interveniert hat (1): Wie lief der Einsatz ab?

Siehe Antwort auf die Fragen 2 und 3.

Falls die Polizei doch interveniert hat (2): Erfolgten Festnahmen? 

Nein, es wurden keine Personen festgenommen.

Falls die Polizei doch interveniert hat (3): Warum erfolgten keine Festnahmen?

Siehe Antwort auf Frage 2 und 3.

Wann hat sich die Polizei vom Ort des Geschehens (zeitlich) genau zurückgezogen und warum genau dann?

Die Lagebeurteilung um 19.30 Uhr ergab, dass zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr mehr bestand, dass es zu direkten Konfrontationen der beiden Lager kommen könnte.

Trifft es zu, dass Angehörige der Luzerner Polizei unter den «Demonstrierenden» waren? 

Nein, das trifft nicht zu.

Erfolgten Filmaufnahmen von diesem Aufmarsch? 

Dazu machen wir aus polizeitaktischen Gründen keine Angaben.

Falls Filmaufnahmen erfolgten: was passiert konkret mit ihnen?

Dazu machen wir aus polizeitaktischen Gründen keine Angaben.

Falls keine Filmaufnahmen erfolgten: warum nicht? 

Dazu machen wir aus polizeitaktischen Gründen keine Angaben. 

Trifft es zu, dass die Medienstelle am Sonntag nicht besetzt war?

Die Medienstelle war am Samstag, 11. Juli 2015 ab 15.00 Uhr bis zur Aufhebung des Dispositivs um 19.30 Uhr besetzt und es wurden mehrere Anfragen von Journalisten beantwortet.

Falls dies zutrifft: warum nicht? 

Die Medienstelle der Luzerner Polizei ist im Gegensatz zu anderen Abteilungen der Polizei nicht während 24 Stunden besetzt. Das ist aus Ressourcengründen nicht möglich. Ausserhalb der Bürozeiten und an den Wochenenden werden dringende Anfragen (keine Rechercheanfragen) durch den zuständigen Pikettoffizier beantwortet. Auch dieses Wochenende hat der zuständige Pikettoffizier Anfragen von Journalisten zu aktuellen Fällen (zum Beispiel Personensuche auf dem Vierwaldstättersee) beantwortet.

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Die Fragen von lu-wahlen.ch-Redaktor Herbert Fischer beantwortete Urs Wigger, der stellvertretende Mediensprecher der Luzerner Polizei. 

Siehe dazu auch unter «Dateien».


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/