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Kolumne der Redaktion

23.04.2015

Über die Erbschaftssteuer-Initiative wird viel Unsinn verbreitet



Die Erbschaftssteuer-Initiative ist eine gute Sache. Sie erfasst nur Vermögen von mehr als zwei Millionen Franken. So hohe Rücklagen haben rund zwei Prozent der Bevölkerung – etwa 98 Prozent aller Erbschaften blieben steuerfrei.


Vom Ertrag würden jährlich zwei Milliarden Franken in die AHV fliessen, eine weitere Milliarde bekämen die Kantone. Die AHV ist zentral für die Altersvorsorge und dient der gesamten Bevölkerung. Sie kann diesen Zustupf gut brauchen: Obwohl solide finanziert, wachsen aus demografischen Gründen die Ausgaben bald vermutlich mehr als die Einnahmen. 

Das lässt sich bewältigen - auch mit Hilfe der Erbschaftssteuer. Mit dieser zusätzlichen Quelle stünde dieses wichtigste Sozialwerk noch sicherer da.

Nun laufen Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband/SGV Sturm dagegen. Im Duett behaupten sie, die Erbschaftssteuer schade der Wirtschaft. Das ist nicht wahr und lässt sich widerlegen. 

Tatsache ist: Gehört ein Unternehmen zum Nachlass, gibt es laut Initiative bei der Bewertung und beim Steuersatz grosse Erleichterungen, um den Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Wird ein Familienbetrieb mindestens zehn Jahre weitergeführt, können die Erben von einem höheren Freibetrag als den grundsätzlich gewährten zwei Millionen Franken profitieren. 

Die Höhe dieses Betrags würde vom Parlament festgesetzt. Deshalb heisst es beim KMU-Verband zurecht, ihre Betriebe seien von der Erbschaftssteuer kaum betroffen. Für weiter bestehende Landwirtschaftsbetriebe ist eine Steuerbefreiung vorgesehen. Das heisst: Der Weiterführung von Betrieben steht die Initiative nicht im Weg, auch die Arbeitsplätze bleiben erhalten.

KMU und Mittelstand sind nicht negativ betroffen. Sie profitieren im Gegenteil von den Erträgen der Kantone und der AHV: Die Erhöhung der Abgaben via Mehrwertsteuer oder Lohnprozente wird nach der Revision der Altersvorsorge viel moderater ausfallen.

Erbschaftssteuer zahlen muss der Mittelstand sowieso nicht. Ein normales Einfamilienhaus oder eine normale Eigentumswohnung werden bei einer Freigrenze von zwei Millionen Franken gar nicht erfasst

Louis Schelbert, Nationalrat (Grüne), Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/