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Kolumne der Redaktion

21.10.2014

Grosser Erfolg für Lathan Suntharalingam vor dem Europäischen Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auch auf die Schweiz hat: Die Europäische Union hat nach Auffassung des Gerichts die Tamil Tigers und die LTTE seit 2006 fälschlicherweise als «terroristische Organisation» eingestuft und sie auf einer entsprechenden Liste geführt. Das Gerichtsurteil, das dies nun kritisiert, ist vor allem das Verdienst von Lathan Suntharalingam.


Lathan Suntharalingam lebt seit 1988 in Luzern und ist seit 1997 Schweizer Bürger. Er ist gelernter Pflegefachmann und hat an der Hochschule Luzern die Ausbildung als Bachelor of Social Science abgeschlossen. Momentan steckt er an der Uni Luzern im Masterstudium in Rechtswissenschaften und politischer Ökonomie. Von 2004 bis 2007 war er als Vertreter der SP und der Ge-werkschaften Mitglied des Luzerner Stadt-parlaments, von 2007 bis 2013 des Kantonsrates.

Mit zwei «Flashmobs» hat die Gruppe Phoenix The Next Generation...

... im letzten Juli in Bern auf die noch immer verheerende Lage der Tamilen in Sri Lanka aufmerksam gemacht.

Kuruparan Kurusamy von Phoenix - The Next Generation gratuliert mit diesem Beitrag Lathan Suntharalingam zu seinem Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Bilder: Herbert Fischer

Gelder solcher Organisationen, die sich auf Konten im EU-Raum befinden, sind seither – auch unter Hinweis auf indische Behörden – eingefroren worden.
 
Der EuGH hat die EU-Kommission deswegen nun gerügt und sie aufgefordert, innert dreier Monate glaubwürdige Beweismittel vorzulegen, welche den bisherigen «Status» der LTTE als «terroristische Organisation» belegen. Die vom EuGH eingeforderten Beweise müssen auch darlegen, welche unrechtmässigen Taten die LTTE begangen haben soll.
 
Dieses Urteil des EuGH hat erhebliche Auswirkungen auf die Schweiz: Im Jahr 2011 sind in der Schweiz zehn Tamilen mit der Begründung verhaftet worden, einer «krimineller Organisation» – eben: der LTTE – anzugehören. Mit der Entfernung der LTTE von der EU-Liste der «terroristischen Organisationen» kommt insbesondere die Schweizer Bundesanwaltschaft unter grossen Druck, weil sie die Sichtweise der EU völlig unkritisch übernommen hat.
 
Dies ist insbesondere darum fragwürdig, weil die LTTE in der Schweiz weder verboten ist, noch hierzulande sonst auf irgendwelchem Index steht. Besonders brisant ist das Urteil mit Blick auf die Gerichtsverfahren, die gegen diese zehn Tamilen bevorstehen.
 
Angesichts des Urteils des EuGH wird sich auch das Bundesamt für Migration unbequeme Fragen gefallen lassen müssen. Es hat mehrfach Asylgesuche von Tamilen mit der Begründung abgelehnt, sie gehörten der LTTE an oder sie pflegten zu ihr indirekte Beziehungen. 
 
Dass dieses Urteil überhaupt erfolgt ist, ist ein grosser Erfolg für den gebürtigen Tamilen Lathan Suntharalingam. In den Jahren 2010 und 2011 hat Lathan Suntharalingam – in der Schweiz seit 1988 lebend und 1997 eingebürgert – im Namen von tamilischen Asylbewerbern beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesamt für Migration mehrere Beschwerden geführt. Die Gründe, wegen denen diese Einsprachen erfolgten, lagen samt und sonders darin, dass diese Instanzen mehrfach Asylbegehren von Tamilinnen und Tamilen mit Hinweis auf deren angebliche Mitwirkung bei der LTT oder auf indirekte Beziehungen zu dieser Organisation abgelehnt hatten. 

Dies, obschon die LTTE im Jahre 2009 von der srilankischen Regierung niedergeschlagen worden ist und sie seit dem Ende des Bürgerkrieges in Sri Lanka im Mai dieses Jahres  keinerlei militärische Aktionen mehr entfaltet. In diesem Zusammenhang besonders wichtig zu wissen ist, dass die LTTE in der Schweiz nie verboten war und sich die Schweizer Gerichte und Behörden in ihrer Praxis ausschliesslich darauf abstützten, dass die LTTE auf der Liste der EU als terroristische Organisation geführt worden war. 

Lathan Suntharalingam fragte sich damals, wie es sein könne, dass eine Organisation wegen ihrer militärischen Aktionen kritisiert wird, wenn sie seit 2009 nicht mehr aktiv ist.

Und er erinnerte sich unter anderen daran, dass zum Beispiel Palästinenserführer Yassir Arafat lange vom Westen als Terrorist gebrandmarkt worden war, später jedoch den Friedensnobelpreis erhielt. Dasselbe gelte übrigens für Nelson Mandela, um hier nur ein weiteres Beispiel zu nennen, meinte Lathan damals.

Lathan engagierte sich als Leiter des Projekts Tamil Rights – «Rechte für die Tamilen» – und half tatkräftig mit beim Sammeln von insgesamt 35000 Euro und konnte so den renommierten Amsterdamer Anwalt Viktor Koppe für das Verfahren vor dem EuGH engagieren. Dabei kamen ihm seine Kenntnisse als Rechtsstudent an der Uni Luzern zuhilfe. Dieser Aktion mit ihrem Projektleiter Lathan Suntharalingam ist es nun gelungen, das Urteil des EuGH zu erwirken (siehe unter «Links»).

Besonders pikant an der Tatsache, dass die EU die LTTE als «terroristische Organisation» führte ist übrigens, dass sie ihre diesbezüglichen Erkenntnisse mit Quellen wie «Wikipedia» und anderen, rein privaten Internetseiten begründete. Man stelle sich vor, Schweizer Gerichte stützten sich bei ihren Urteilen ebenfalls auf solche Quellen statt auf die Ermittlungen staatlicher und damit demokratisch legitimierter Untersuchungsorgane.

Wir Tamilen in der Schweiz sind stolz, dass Lathan Suntharalingam ganz entscheidend daran beteiligt war, dass dieses Urteil des EuGH erfolgt ist und gratulieren ihm herzlich zu diesem grossen und wichtigen Erfolg.

Kuruparan Kurusamy, Baar/Luzern, namens der Gruppe Phoenix – The Next Generation 


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/