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Kolumne der Redaktion

14.02.2014

Staatsanwalt will Strafverfahren gegen lu-wahlen.ch einstellen

Ein Strafverfahren gegen Herbert Fischer, Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch, wegen übler Nachrede und Verleumdung soll eingestellt werden. Geklagt hatte jener Zürcher SVP-Politiker, der in einem Tweet «eine Kristallnacht ... gegen Moscheen» thematisiert hatte.


Der Stadtzürcher SVP-Politiker Alexander Müller hatte im Juni 2012 auf Twitter geschrieben: «Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal gegen Moscheen».

Darüber berichtete - neben anderen Medien - auch tagesanzeiger.ch. Weil Medien, deren ökonomischen Hintergründe, ihr Handwerk und ihre Wirkung, speziell auch Social Media, auf lu-wahlen.ch ein Dauerthema sind (das entsprechende Dossier umfasst inzwischen mehrere hundert Einträge) hat die Redaktion den erwähnten Beitrag von tagesanzeiger.ch in der Rubrik «Die Redaktion empfiehlt» verlinkt. Titel auf lu-wahlen.ch mit dem Link zum Tagi-Bericht: «Wie 62 Buchstaben auf "twitter" einen Politiker ruinieren».

Im Januar 2013 führte Tagi-Chefredaktor Res Strehle mit Alexander Müller, inzwischen aller Parteifunktionen entledigt und auch ansonsten ein Bild des Jammers, ein Interview, in dem er ausführlich darlegen konnte, was er wegen seines Tweets alles erleiden musste. 

Auch diesen Tagi-Beitrag verlinkte lu-wahlen.ch, wiederum in der Rubrik «Die Redaktion empfiehlt». Titel jetzt: «SVP-Politiker Alexander Müller: rassistisch getwittert, tief gestürzt».

Daraufhin verlangte Alexander Müller von der Redaktion die Entfernung des Beitrags, was sie aber ablehnte. Auch einer Drohung mit einem Strafverfahren wegen übler Nachrede und Verleumdung beugte sich Redaktor Herbert Fischer nicht. Müller verklagte im Mai 2013 Fischer und deshalb wurde Fischer im November 2013 von der Polizei zu einer Einvernahme vorgeladen. 

Heute Freitag, 14. Februar 2014 erhielt Herbert Fischer von der Staatsanwalt Luzern die Kopie eines Briefes an Alexander Müller. Kernaussage: «Wir teilen Ihnen mit, dass die Untersuchung (...) wegen übler Nachrede und Verleumdung abgeschlossen ist. Aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse» werde die Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt.

Alexander Müller hat nun bis 21. Februar 2014 Zeit, allfällige Beweisanträge zu stellen. 

(red) 


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/