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Kolumne der Redaktion

30.05.2013

SVP-Präsident bezichtigt den Luzerner CVP-Stapi einer undurchsichtigen Vergangenheit

Die SVP-Grossstadträte Lisa Zanolla und Peter With stellen dem Stadtrat Fragen zu www.lu-wahlen.ch (siehe unter «Dateien»). Wie bereits in ihrem letzten Vorstoss vor einer Woche haben die Beiden auch hier ganz offensichtlich erst mal eine Interpellation geschrieben, bevor sie deren Wirkung bedacht haben. Nun wird nämlich ruchbar, dass Peter With dem Stadtpräsidenten öffentlich eine zwielichtige Vergangenheit unterstellt.


Er erstattete gegen lu-wahlen.ch eine Strafanzeige, die Steuergelder kostete und rein gar nichts bewirkte. Anian Liebrand, inzwischen Sekretär der SVP des Kantons Luzern, im September 2011 beim Verschmieren der Seebrücke mit Farbe, was für die SVP ein Akt von Vandalismus ist, wenn dies Andere machen.

Der vorletzte Vorstoss von Lisa Zanolla und Peter With datiert vom letzten Freitag, 23. Mai 2013. Damit wollen sie offenbar so etwas wie eine Qualitätsdebatte über die Einbürgerungskommission auslösen (siehe dazu unter «In Verbindung stehende Artikel: Jüngste SVP-Interpellation zeigt: Politik muss nicht langweilig sein»). 

Grossstadtrat Peter With ist allerdings eine – sagen wir es so – hochnotpeinliche Panne passiert. 

Er zitierte am 20. Mai 2013 in «tele1» öffentlich aus einem Protokoll der Baukommission, das dem Amtsgeheimnis unterliegt. Gegenüber der «NLZ» (Ausgabe vom 28. Mai 2013) bestritt er dies, obschon problemlos im Archiv von «tele1» die inkriminierte Passage angesehen und angehört werden kann (siehe dazu unter «In Verbindung stehende Artikel: Staatsanwalt muss Verfahren gegen Stadtluzerner SVP-Präsidenten eröffnen»). 

Nun muss die Luzerner Staatsanwaltschaft von Amtes wegen gegen Peter With wegen Amtsgeheimnis ermitteln. Darauf hat sie jedoch offensichtlich nicht wirklich Lust, wie eine unverkennbar gereizt tönende Äusserung ihres Mediensprechers Simon Kopp im gleichen «NLZ»-Artikel vom 28. Mai 2013 offenbart.  

Nur: Viel Spielraum hat die Staatsanwaltschaft nicht. Denn Peter Withs Äusserung auf «tele1» ist unwiderlegbar erfolgt, der Anfangsverdacht der Amtsgeheimnisverletzung somit erfüllt. Zudem war es die gleiche Staatsanwaltschaft, die letzten Herbst sehr rasch mit einem Verfahren gegen Simon Roth zur Stelle war; dies, obschon die gegen ihn erhobenen Vorwürfe recht diffus waren. Die Staatsanwaltschaft war schliesslich sogar gezwungen, das gegen Simon Roth medial heftig orchestrierte Verfahren einzustellen (siehe dazu unter «In Verbindung stehende Artikel: Verfahren gegen Simon Roth eingestellt»).

Zwei weitere Gründe, warum die Luzerner Staatsanwaltschaft nicht wirklich Lust hat, nun gegen Peter With ein Verfahren zu eröffnen, sind politischer Art. Erstens: Sie lässt sich nicht gerne «von aussen» dazu auffordern; es sei denn, die Vorwürfe der Amtsgeheimnisverletztung stammten von den Fraktionen von SVP, FDP und CVP im Grossen Stadtrat und zwar im Chor mit der «NLZ»: da wird sie subito aktiv. 

Zweitens: Eröffnet sie das unvermeidliche Verfahren tatsächlich, so anerkennt sie, dass die Behauptung, Peter With habe das Amtsgeheimnis verletzt, ganz offensichtlich zutrifft. Eröffnet sie das Verfahren hingegen nicht, so setzt sie sich dem Vorwurf aus, sie sei zwar letzten Herbst rasch (und medial wirksam) gegen Simon Roth, den Linken (gegen den sie am Schluss aber nichts in der Hand hatte), vorgegangen. Handkherum hingegen zögere sie, wenn es um einen Rechten, vorstehend um Peter With von der SVP, gehe. Mithin stünde sie damit im Verdacht, sich politisch zu positionieren, sprich, sich «rechts» etikettieren zu lassen. Man sieht: die Staatsanwaltschaft befindet sich in einer heiklen Lage.

Etwas heikler allerdings, wenn nicht gar höchst unangenehm ist die Lage für Peter With und Lisa Zanolla, die sich wegen dieses Vorstosses nun selber Fragen stellen lassen müssen. Die beiden sind nämlich abermals vom Interpellationsfieber befallen worden und reichten am 29. Mai 2013 schon wieder einen Vorstoss ein (siehe unter «Dateien»). Besonders pikant ist dessen dritte Frage: 

«Wie steht der Stadtrat dazu, dass er eine Plattform bewirbt, auf welcher sich verschiedene Personen zum Teil äusserst abschätzig und diffamierend über diverse Grossstadträte, Stadträte, Kantonsräte und andere politische Exponenten äussern?»

Weil Antworten auf diese Vorwürfe auch die Redaktion von lu-wahlen.ch interessieren, wird sie nun alle durch sie seit dem 8. Februar 2011 aufgeschalteten Beiträge durchforsten, um solche Beispiele zu finden. Das wird jedoch etwas Zeit erfordern.

Möglicherweise wird das Ergebnis dieser Abklärungen allerdings sein, dass Lisa Zanolla und Peter With  www.lu-wahlen.ch mit www.filzipedia.ch verwechseln. Dies nämlich ist eine – völlig anonym betriebene! – Website, die von «diffamierenden Äusserungen» über Politiker nur so strotzt. Zum Beispiel über den Luzerner Stadtpräsidenten Stefan Roth. filzipedia.ch schreibt über ihn:

«Bis jetzt ist kein vollständiger Lebenslauf aufgetaucht. Alle Lebensläufe haben gemeinsam, dass einige Jahre fehlen. Darüber, was in diesen Jahren bei seiner Arbeit für Differenzen mit seinem damaligen Arbeitgeber bestanden haben, gibt es verschiedene besorgniserregende Versionen.» Siehe dazu auch unter «Dateien».

Was das mit der Interpellation Zanolla und Withs zu tun hat? Ganz einfach: Inhaber der Domain filzipedia.ch ist Peter With, der Mann, der Anderen politische Stilkunde erteilen will und mittels einer anonym betriebenen Website genau das macht, was er lu-wahlen.ch vorwirft. Siehe dazu auch unter «In Verbindung stehende Artikel: Neuer SVP-Präsident betreibt Hass-Website».

Mit anderen Worten. Der Präsident der SVP der Stadt Luzern, der lu-wahlen.ch die Verbreitung von «Diffamierungen» unterstellt,  bezichtigt den CVP-Stadtpräsidenten Stefan Roth (dessen Wahl die SVP letztes Jahr aktiv unterstützt hat), einer undurchsichtigen Vergangenheit.

Was übrigens den in der Interpellation Zanolla / With vom 29. Mai 2013 erwähnten Leserbrief wegen des Neonazi-Auftritts im «Rütli» betrifft: Tatsächlich hat deswegen die Staatsanwaltschaft ermittelt. 

Allerdings - und das ist bemerkenswert - nicht wegen des Offizialdelikts der Verletzung der Rassismus-Strafnormen, wie es eigentlich zu erwarten gewesen wäre. Sondern gegen die Redaktion von lu-wahlen.ch, welche die Veröffentlichung des Textes nicht verhindert habe.

Anzeige erstattet hatte übrigens Anian Liebrand, damals Präsident der Jungen SVP und Betreiber der Internetplattform info8.ch, wo Peter Withs Wintergarten-Firma eine der beiden Inserentinnen ist. Das Verfahren ist eingestellt worden, hat den Kanton Luzern aber mehrere tausend Franken Steuergelder gekostet. Wie das Verfahren, das SVP, FDP und CVP im Herbst 2012 gegen Simon Roth angestrengt hatten und das ebenfalls in Schall und Rauch endete. 

Herbert Fischer, Gründer und Redaktor von www.lu-wahlen.ch – das ganze meinungsspektrum 


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Kommentare:
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Margrit Grünwald aus 6005 Luzern

Sonntag, 02.06.2013, 00:16 · Mail

Danke Herbert für die genaue Nachforschung!

Margrit Grünwald, Luzern

 
 
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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/