das gesamte meinungsspektrum lu-wahlen.ch - Die Internet-Plattform für Wahlen und Abstimmungen im Kanton Luzern

Spenden für Verein lu-wahlen.ch

Diese Website gefällt mir! Um weitere Beiträge darauf zu ermöglichen, unterstütze ich lu-wahlen.ch gerne mit einem Betrag ab CHF 10.-

 

 

Kolumne der Redaktion

29.05.2013

Kosten von Polizei-Einsätzen bei Demos: Linke gewinnen vor Gericht gegen Regierung

Linke Parteien und Organisationen haben vor dem Verwaltungsgericht gegen die Luzerner Regierung einen Sieg errungen. Es ging um die Frage, ob auf die Veranstalter von Demonstrationen die Kosten von Polizeieinsätzen überwälzt werden dürfen. Dies teilt Rechtsanwalt Peter Wicki als Präsident der Demokratischen JuristInnen (DJL) mit.


Das Luzerner Verwaltungsgericht unterstrich mit seinem heute (29. Mai 2013) bekannt gewordenen Urteil, dass die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit zwei hohe Rechtsgüter sind: Bauarbeiterdemo im Sommer 2007 in Luzern.

Bild: Herbert Fischer

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat - soweit ersichtlich hierzulande erstmals - versucht, die Kosten von Polizeieinsätzen bei (bewilligten) Demonstrationen auf die Veranstalter abzuwälzen. Diese Regelung haben die Demokratischen JuristInnen Luzern, die Grüne Partei des Kantons Luzern, die Sozialdemokratische Partei des Kantons Luzern, die JungsozialistInnen Luzern und der Luzerner Gewerkschaftsbund beim Luzerner Verwaltungsgericht angefochten.

Das Gericht hat die Bestimmung im Rahmen einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle geprüft und § 4 Absatz 4 der Luzerner Verordnung über den Gebührenbezug der Luzerner Polizei als verfassungswidrig aufgehoben. 

Dem Urteil kommt nach Auffassung der Antragsteller aufgrund der Umstände und der sich stellenden Fragen grundlegende Bedeutung zu.

Es klärt die Problematik, ob überhaupt bzw. unter Beachtung welcher Schranken ideellen Organisationen bei der Wahrnehmung des Demonstrationsrechts die Kosten von Polizeieinsätzen auferlegt werden dürfen.

Die unseres Erachtens wesentlichen Aussagen der Urteilserwägungen sind gelb markiert (siehe unter «Dateien»):

• Die Verordnung verletzt das sogenannte Legalitätsprinzip, weil im Kanton Luzern für die aufgehobene Verordnungsbestimmung keine ausreichende Grundlage in einem formellen Gesetz besteht (Erwägung Ziffer 4).

• Die Regelung verletzt die Verfassung, weil die Gebührenhöhe weder im Voraus berechenbar noch überhaupt nach oben begrenzt ist (Erwägung Ziffer 6 Lit. a) c)).

• Die Regelung ist unverhältnismässig, weil für mögliche Betroffene weder die Höhe der Kosten noch der Kreis der Pflichtigen von vornherein abgeschätzt werden kann (Erwägung Ziffer 6 Lit. a) c)).

• Die Regelung verletzt die Versammlungsfreiheit, indem sie die Organisatoren von Demonstrationen ohne sachgerechte Eingrenzung mit den Verursachern gleichsetzt und entsprechend mit Kosten belastet (Erwägung Ziffer 5 Lit. b).

• Die Regelung verletzt die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit, indem die unabwägbaren Kostenrisiken die Betroffenen von der Wahrnehmung dieser grundlegenden Rechte abschrecken (vgl. Erwägung Ziffer 6 Lit. a) bb).

• Zusammenfassend wird die betreffende Verordnungsbestimmung aufgehoben. Das Urteil ist endgültig und kann nach Auffassung der Antragsteller vom Regierungsrat nicht mehr beim Bundesgericht angefochten werden.

Peter Wicki, Präsident der Demokratischen JuristInnen Luzern (DJL), Luzern


Teilen & empfehlen:
Share    
Kommentare:

Keine Einträge

Kommentar verfassen:

Ins Gästebuch eintragen
CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz  

Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


treten Sie mit lu-wahlen.ch in Kontakt

1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/