das gesamte meinungsspektrum lu-wahlen.ch - Die Internet-Plattform für Wahlen und Abstimmungen im Kanton Luzern

Spenden für Verein lu-wahlen.ch

Diese Website gefällt mir! Um weitere Beiträge darauf zu ermöglichen, unterstütze ich lu-wahlen.ch gerne mit einem Betrag ab CHF 10.-

 

 

Kolumne der Redaktion

13.09.2012

Was Jakob Robert Steiger aus der Todeszelle an seinen Sohn schrieb

An der gestrigen Steiger-Gedenkfeier in «Möischter» verlas der Maturand Alex Wallimann einen Brief, den der zum Tod verurteilte Jakob Robert Steiger seinem Sohn geschrieben hatte.


Gekleidet wie die Honoratioren in der Zeit Steigers verlas Maturand Alex Wallimann den Brief des zum Tode Verurteilten.

Bilder: Herbert Fischer

«Kurze Lebensregeln aus der Todeszelle im Luzerner Kesselturm

Für meinen Sohn Robert, als derselbe nach St. Gallen reiste, geschrieben im Kesselturm den 3. Mai 1845,  an demselben Tag, da das Kriminalgericht mich zum Tode durch Erschiessen verurteilte.

Mein geliebter Sohn!

Liebe Gott über Alles und deinen Nächsten wie dich selbst. Das ist das erste und grösste Gebot. Halte die zehn Gebote und bringe dir sie wenigstens einmal zur Woche in Erinnerung.

Bete morgens und abends zu Gott um dasjenige, was du nötig hast und siehe, du wirst es erhalten.

In allem Unglück und Leiden, das dir begegnen mag, vertraue auf die Vorsehung, sie wird alles zu deinem Besten leiten, auch wenn du es nicht sofort einsehen solltest.

Wenn es dir gut geht, so danke dafür dem Himmel, und glaube, dass du dein Glück nicht dir allein zu verdanken habest. Halte stets Gott vor Augen, er sieht alles. Tue nichts, worüber du erröten müsstest, wenn es deine Eltern sehen würden.

Fürchte Gott alein; vor den Menschen brauchst du nicht zu zittern, sie sind aus Erde gemacht wie du, haben Fleisch und Bein wie du; wir sind alle Kinder eines und desselben Vaters. 

Aber wenn du die Menschen auch nicht fürchten sollst, so darfst du sie nie beleidigen: du musst ihnen stets mit Liebe und Achtung begegnen; auch wenn sie dich hassen und verfolgen, musst du sie nicht wieder hassen und verfolgen; dadurch wirst du die Liebe der Menschen gewinnen.

Sei fleissig und arbeitsam in deinem Beruf; denn wer nicht arbeitet soll auch nicht essen; ohne Fleiss und Arbeit wirst du zu nichts gelangen; mit Sparsamkeit und Fleiss aber wirst du dir ein Vermögen sammeln, auf dass du dereinst deine Mutter unterstützen und einem ruhigen Alter entgegensehen kannst. 

Führe ein Tagebuch und schreibe täglich, wenn auch nur mit einer Zeile, etwas Gutes hinein.

Trage Sorge für deine Gesundheit aber verzärtle dich nicht; Verzärtelung und Weichlichkeit sind das Grab der Gesundheit und die Ursache vieler Krankheiten. 

Sei mässig in allen Dingen. Trinke niemals einen Rausch, denn dadurch sinkt der Mensch unter das Tier hinab. die Kuh selbst trinkt nicht über ihren Durst.

Vergiss deine Eltern und Geschwister nie; schreibe deiner Mutter wenigstens alle Monate einen Brief.

Entwende niemandem etwas und wenn es auch nur ein Batzen wäre, die grossen Diebe haben alle mit kleinen Diebstählen begonnen.

Lies wöchentlich einmal diese Vorschriften und befolge sie wohl, dann wird der Segen Gottes  dich überall begleiten und der Segen deines Vaters wird dir Häuser bauen. So sagt es die Heilige Schrift.

Einstweilen nimm den Trost mit dir, dass dein Vater, wenn auch heute zum Tode verurteilt, kein Verbrecher ist.

Nun lebe wohl! Was du lernst, das lerne recht, wer sich in seinem Berufe nicht auszeichnet, darf heutzutage auf keine Anerkennung mehr hoffen. 

Dies sind meine letzten Worte an dich. Gedenke stets deines dich ewig liebenden Vaters.»

---
Jakob Robert Steiger (1801 - 1862), Bürger von Büron, Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, aus dem dem Kesselturm befreit in der Nacht vom 19. und 20. Juni 1845 von drei Polizisten, die später im Kanton Zürich eingebürgert wurden; eine absolut einmalige Widerstandshandlung in der Geschichte der schweizerischen Justiz in einer extremen Ausnahmesituation. Tausende von Luzernerinnen und Luzern, fast einhellig zum Beispiel in Geuensee, Büron und im Michelamt hatten die Petition gegen die Hinrichtung Steigers unterzeichnet. Beeindruckt von dieser unerschrockenen Haltung des Volkes in Stadt und Land setzte sich Steiger dann in der Verfassungskommission von 1848, die ihre  Arbeit am 27. Juni 1848 beendete (dem Todestag Zschokkes, zu dem sich Steiger an jenem Tag noch begab), für das Petitionsrecht in der Bundesverfassung ein, aber auch für die Bestimmung, dass kein Schweizer aus politischen Gründen zumTode verurteilt werden dürfe.

 


Teilen & empfehlen:
Share    
Kommentare:

Keine Einträge

Kommentar verfassen:

Ins Gästebuch eintragen
CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz  

Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


treten Sie mit lu-wahlen.ch in Kontakt

1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/