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Leserbrief von Hans-Jörg Weiss

28.12.2011

IV-Renten: Absurde Politik bürgerlicher Ständeräte

Kurz vor Jahresende lief in Bundesbern eine politische Debatte, die an Widersprüchen und Zynismus kaum zu überbieten ist.


Noch einmal unter der Federführung des jetzigen Innenministers Didier Burkhalter (FDP) sollte der Rentenanspruch der IV-Bezüger in verschiedenen Bezugsbereichen reduziert werden. Die Parlamentarier der bürgerlichen Parteien haben diesem Ansinnen im Ständerat zugestimmt. Und sehen deshalb sich wohl auch noch als Retter der Staatsausgaben.

Doch wie sieht das Ganze in der Realität aus? Bund und Kantone sind bei dieser Hauruck-Lösung klar die Verlierer.

Wie es Anita Fetz (SP/Basel) im Ständerat treffend erklärt hat,  ist die ganze Kürzung lediglich eine Verschiebungspolitik, denn tiefere IV-Renten berechtigen zu mehr EL (Ergänzungsleistungen). 

Doch die ständerätlichen Beschlüsse sind ein Nullsummenspiel, bei dem es keine Sieger und keine Besiegten gibt. Der Staat kommt dabei sogar schlechter weg, weil im Gegensatz zu den IV-Renten die EL nicht versteuert werden müssen. Natürlich ist die Ergänzungsleistung kantonal geregelt. Doch auch von den Kantonen fliessen Steuern an den Bund. Und es werden dadurch weniger sein.

Offensichtlich muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle Parlamentarier in Bern ihre Hausaufgaben machen und sich nicht seriös in die entsprechenden Unterlagen und Zusammenhänge einlesen. Dem IV-Rentenbezüger wird das nur recht sein. Dank Hilfe des bürgerlich dominierten Parlamentes und dieser absurden Beschlüsse geht es ihm unter dem Strich sogar etwas besser. Ein schlechter Witz allerdings, denn das war ja gar nicht die Absicht hinter der ganzen Geschichte.

Hans-Jörg Weiss, Luzern


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