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Kolumne von Reto Wyss

18.02.2013

Der Bildungsdirektor sieht im Familienartikel einen Beitrag zur Chancengleichheit

Im Luzerner Komitee, das heute (Montag, 18. Februar) seine Argumente für den Familienartikel den Medien vorstellte, macht auch CVP-Regierungsrat Reto Wyss. Als Bildungsdirektor sieht er mit dessen Annahme einen Schritt zur Förderung der Chancengleichheit. Hier folgt das Votum, das er heute abgegeben hat.


Bild: Herbert Fischer

Die Gegner des Familienartikels behaupten, der Familienartikel führe zu «Staatskindern», wolle also die Erziehung der Kinder durch den Staat regeln. Das ist natürlich unsinnig. 

Bei der Annahme des Familienartikels wird der Entscheid, wie die Familien ihre Kinder erziehen und betreuen wollen, bei den Eltern bleiben. 

Es soll aber die Möglichkeit geschaffen werden, dass Eltern überhaupt entscheiden können, weil neben dem traditionellen Modell der Betreuung und Erziehung der Kinder durch die Eltern ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zur Verfügung stehen soll. Bedarfsgerecht heisst, es soll ein Angebot zur Verfügung stehen, das den Bedürfnissen der Eltern entspricht und nicht flächendeckend gleich ist. Dabei ist durchaus zu erwarten, dass die Bedürfnisse regional sehr unterschiedlich sind.

Der Familienartikel schafft also weder eine Pflicht, sein Kind in die Krippe zu geben, noch einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.

Der Kanton Luzern hat beispielsweise auf das Schuljahr 2006/2007 flächendeckend Blockzeiten festgelegt und auf das Schuljahr 2012/2013 haben alle Gemeinden familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zur Verfügung zu stellen. Dieses Vorgehen zeigt einerseits: Es ist nicht etwas komplett Neues, das der Familienartikel vorsieht. Und andererseits: Die Erfahrungen im Kanton Luzern zeigen auch, dass das Angebot einem Bedürfnis der Familien entspricht.

Das Beispiel zeigt aber auch auf, wieso die von den Gegnern beanstandete, weil fehlende Kostentransparenz gar nicht möglich ist. Die Gemeinden im Kanton Luzern erfüllen diese Anforderung bereits und zudem lässt sich schweizweit nicht bestimmen, wie das bedarfsgerechte Angebot an Tagesstrukturen aussehen wird. 

Der Familienartikel schreibt keine konkreten Massnahmen vor, sondern stellt das Fundament dar, auf dem die möglichen Massnahmen ergriffen werden können.

Von der Gegnerseite wird auch angeführt, der Familienartikel führe zu einer Kompetenzverschiebung im Bereich der Bildung von den Kantonen zum Bund. Das ist nicht der Fall. Die Hoheit über die Schulen bleibt bei den Kantonen. Der Bund erhält nur eine subsidiäre Kompetenz, die aber erst greift, wenn Gemeinden und Kantone mit ihren Bestrebungen die Vorgaben nicht erfüllen. Das analoge Vorgehen haben die Schweizer Stimmberechtigten bereits bei der Zustimmung zum Bildungsartikel beschlossen, der die Harmonisierung der Bildungssysteme in den Kantonen verlangt. Wie bisher bleiben auch die Kantone primär für die Familienpolitik zuständig. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Familienartikel haben sich 21 Kantone für diesen ausgesprochen.

Wieso engagiere ich mich als Bildungsdirektor für diesen Familienartikel? Nur noch knapp 40 Prozent der Schweizerfamilien entsprechen dem traditionellen Bild. Immer mehr Kinder wachsen in einer Familienstruktur mit nur einem Elternteil auf. Heute gehen in der Mehrzahl der Familien beide Elternteile von schulpflichtigen Kindern ganz oder teilweise einer Erwerbstätigkeit nach. So ist der Anteil erwerbstätiger Frauen in Familienhaushalten mit Kindern bis 14 Jahren schweizweit in den letzten zehn Jahren auf über 70 Prozent gestiegen. 

Dies bedeutet, dass eine grosse Zahl schulpflichtiger Kinder häufig nicht betreut ist. Zudem erfahren diese Kinder vielfach bedeutend weniger Anregung und Förderung, was bereits beim Schuleintritt zu grossen Unterschieden führt. Diese Entwicklung erfordert eine klare Antwort der Gesellschaft und des Staates.

Diese Fakten zeigen aber auch deutlich, wieso es nicht genügt, heute darüber zu diskutieren, wie durch Förderung von Teilzeitarbeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden kann. Was wir brauchen sind Antworten auf die faktischen Tatsachen der Gegenwart. Und darum ist es für mich als Bildungsdirektor ein Anliegen, die Chancengleichheit für alle Kinder verbessern zu können, was mit dem Familienartikel der Fall sein wird.

Ich empfehle am 3. März die Zustimmung zum Familienartikel und damit ein Ja zur Familie!

Regierungsrat Reto Wyss, Bildungsdirektor des Kantons Luzern (CVP/Rothenburg)


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Über Reto Wyss:

Reto Wyss (CVP) ist 2011 als Regierungsrat gewählt worden und leitet seither die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Luzern. Zuvor war er Gemeindepräsident von Rothenburg und führte ein eigenes Ingenieurbüro.

Die Website der Direktion von Reto Wyss:

http://www.lu.ch/index/bildung_kultur.htm