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Kolumne von Paul Winiker

29.09.2011

Staatsgarantie der Luzerner Kantonalbank für Auslandgeschäfte einschränken

Die Schulden- und Finanzkrise in Europa hat bereits zu fast undenkbaren Verwerfungen geführt. Der Euro hat gegenüber dem Schweizer Franken dramatisch an Wert verloren und bedroht damit unsere Volkswirtschaft. Die Angst vor der Staatspleite Griechenlands und einem Dominoeffekt auf weitere schwer verschuldete Staaten hat viele Vermögenswerte auch unserer Pensionskassen stark beeinträchtigt.


Früher wenig wahrscheinliche Szenarien sind plötzlich denkbar. Deshalb ist die Gewährung einer uneingeschränkten Staatsgarantie für die Luzerner Kantonalbank auch für Auslandgeschäfte nicht mehr verantwortbar. Aus diesem Grunde habe ich am 23. Sept. im Kantonsrat Luzern eine Motion eingereicht.

Die Motion Winiker verlangt:

Ausschluss von Ausland-Kundengeschäften von der Staatsgarantie für die Luzerner Kantonalbank

Verschiedene Schweizer Banken, darunter auch Kantonalbanken, sind mit Informationsanfragen (Vorwurf "Beihilfe zur Steuerhinterziehung") und drohenden Klagen in Millionenhöhe der amerikanischen Steuerbehörden konfrontiert. Es geht dabei um Geschäfte mit Kunden aus dem Ausland bzw. um Ausland-Engagements.

Bereits befindet sich die Zürcher Kantonalbank gemäss NZZ v. 22. Sept. 2011 "im Griff der US-Justiz" und ist mit dreistelligen Millionenforderungen der amerikanischen Steuerbehörden konfrontiert. Gemäss Schätzungen könnte das Engagement der ZKB mit amerikanischen Kunden rund 1.7 Mia Fr. betragen. 

Damit die Luzerner Steuerzahler nicht unberechenbare und erpresserische Forderungen aus dem Auslandgeschäft über die Staatsgarantie bezahlen müssen, fordert diese Motion die Begrenzung der Staatsgarantie auf inländische Kunden. Eine Staatsgarantie für Auslandkunden ist zudem ein Fehlanreiz in der heutigen Finanz- und Schuldenkrise, Vermögen aus dem Ausland und vor allem Fluchtgelder aus den krisengeschüttelten Peripheriestaaten anzuziehen. Die Wiederanlage solcher Gelder, vor allem wenn es sich um grosse Summe handelt, birgt unwägbare Risiken. 

Das Gesetz über die Luzerner Kantonalbank vom 8. Mai 2000 (SRL 680), regelt die Staatsgarantie für alle Verbindlichkeiten der LUKB wie folgt:

§ 5 Umfang der Staatsgarantie

"Der Kanton Luzern haftet im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Banken und Sparkassen für alle Verbindlichkeiten der Luzerner Kantonalbank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen".

Eine Gesetzesänderung soll deshalb für Geschäft mit Kunden mit Sitz im Ausland den Ausschluss von der Staatsgarantie vorsehen:

Geschäfte mit Kunden mit Sitz im Ausland sind von der Staatsgarantie der Luzerner Kantonalbank ausgeschlossen.

Kantonsrat Paul Winiker (SVP/Kriens), Nationalratskandidat


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Paul Winiker (SVP) war Finanzchef und Gemeindepräsident von Kriens sowie Kantonsrat. Am 10. Mai 2015 ist er in den Regierungsrat gewählt worden, wo er als Justiz. und Sicherheitsdirektor amtet.

paulwiniker.ch