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Kolumne von Herbert Widmer25.02.2011 Die Sache mit der KontrolleIn der Diskussion über die Einsitznahme im Verwaltungsrat der LUKB wurde im Kantonsrat immer wieder bemängelt, dass das Projekt «Public Corporate Governement» nicht effizient behandelt und dem Parlament vorgelegt werde. Um was geht’s?Unsere Demokratie ist – zugegebenermassen vereinfacht – so geregelt, dass das Parlament (Legislative) die Gesetze erlässt, der Regierungsrat (Exekutive) die Verwaltung führt, dem Parlament Gesetzesentwürfe vorlegt und Vorstösse des Parlaments bearbeitet. Entsprechend den auf Bundes- und Kantonsebene gültigen Gesetzen hat dabei das Parlament die Oberaufsicht über die Tätigkeit des Regierungsrates. Bloss Grundlage für gesamte OberaufsichtDiese Oberaufsicht des Parlaments wird von der Exekutive oft als unangenehm empfunden und daher eher bekämpft als gefördert. Vor mehr als drei Jahren hat das Luzerner Kantonsparlament daher eine Motion überwiesen, welche ein Reglement für das «Beitrags- und Beteiligungscontrolling» verlangt, was nichts anderes ist als die Grundlage für die gesamte Oberaufsicht. Es wurde verlangt, dass in diesem Reglement beispielsweise auch die Einsitznahme von Regierungsmitgliedern in die Verwaltungsräte von ausgelagerten Verwaltungsteilen (zum Beispiel Spitäler) oder in Firmen mit staatlicher Aktienmehrheit (zum Beispiel die Luzerner Kantonalbank, LUKB) oder Aktienminderheit (zum Beispiel CKW) geregelt werde. Heftige Diskussionen entflammtBisher hat der Regierungsrat diese Motion nicht erfüllt und kein Reglement vorgelegt. Gerade deswegen sind heftige Diskussionen bezüglich des regierungsrätlichen Vorschlags für den LUKB-Verwaltungsrat entflammt. Der kantonale Finanzdirektor hat anlässlich der entsprechenden Diskussion im Parlament am 22. Februar 2011 erklärt, dass über 50% des Budgets ausgelagerte Verwaltungsteile (Spitäler, Schulen etcetera) betreffen würden. Bei ausgelagerten Institutionen (mehr oder weniger verselbstständigt) seien zwei Dinge wichtig: erstens die Rechtsform und zweitens der Grad der Freiheit für die betroffene Institution. So weit so gut! Vergessen hat er aber den dritten Punkt: Nämlich das Beitrags- und Beteiligungscontrolling oder die Oberaufsicht durch das Parlament im Auftrag des Volkes. Nur, wenn auch dieser Punkt erfüllt ist, ist der Demokratie Genüge getan! Teilen & empfehlen:Kommentare:Keine EinträgeKommentar verfassen:Letzte Beiträge von Herbert Widmer:
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Über Herbert Widmer:Dr. med. Herbert Widmer (*1946) führt in Luzern eine Praxis für Innere Medizin und ist FDP-Kantonsrat. |