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Kolumne von Xaver Vogel

05.11.2020

Von einem Generalverdacht gegenüber allen Unternehmen kann keine Rede sein

Steht jeder Autofahrer unter Generalverdacht, ein Raser zu sein? Nein! Steht jeder Fussball-spieler unter Generalverdacht, auf dem Rasen den Gegner nur foulen zu wollen? Nein? Steht jede Unternehmung unter Generalverdacht, mit ihrer Geschäftstätigkeit im In- oder Ausland internationale Standards in Menschenrechten und im Umweltschutz zu missachten? Nein.


Wer rasend einen Radar passiert oder nach einer Ermahnung auf dem Fussballfeld wieder foult, bekommt eine Strafe. Die Gegner der «Konzernverantwortungs-Initiative (KOVI) wollen aber im globalisierten Wirtschaftsleben Straffreiheit bei Vergehen gegen Menschenrechte und Umweltschutz?  Das verstehe ich schlichtweg nicht. Der von den KOVI-Gegnern viel gepriesene Gegenentwurf zur Initiative will keine Haftung für begangenes Unrecht!

Das sei unnötig, wird gesagt. 99,9 Prozent der Unternehmungen halten sich ja an die internationalen Standards. Ich glaube an diese Feststellung und sie ist auch erfreulich. Warum dann dieser Aufschrei und eine millionenschwere Kampagne, wenn es nur 0.1 Prozent als schwarze Schafe betrifft ?

Ich habe den Verdacht, dass sich wenige eben sehr verwerfliche Taten leisten. Wer keinen Mist baut, hat nichts zu befürchten. Er wird durch diese Initiative bestärkt. Verantwortungslosigkeit aber darf nicht zu Konkurrenzvorteilen führen!

Die Befürworter der Initiative würden nur mit Emotionen argumentieren, wird uns vorgeworfen. Wer von ausgebeuteter Natur und durch ihre Arbeit ungeschützte, erniedrigte und missbrauchte Kinder, Frauen und Väter bei ihrer Arbeit wahrnehmen muss, der empfindet für diese Menschen und Situationen in erster Linie Trauer und andere Emotionen.

Ganz eigenartig kommt für mich die Aktion von Ständerätin Andrea Gmür daher. Sie will christlichen Frauen Nachhilfeunterricht geben, weil sie «emotional argumentieren» und somit falsch abstimmen würden. Es sei nötig, ihnen die Augen für sachliche Argumente zu öffnen.

Da wird eine Argumentation aus der Zeit vor dem Frauenstimmrecht ausgegraben und ausgerechnet im Jubiläumsjahr 50 Jahre Frauenstimmrecht Kanton Luzern von Neuem ernsthaft vertreten. Das kann ich nicht einordnen.
 
Kein Autofahrer zahlt Busse und kein Fussballer wird vom Platz gestellt, wenn er sich an die Regeln hält. Auch Unternehmen müssen nur für fehlerhaftes Verhalten haften.

Die UNO und die OECD haben 2011 Leitlinien für internationale Standards als notwendig erachtet. Sie empfehlen Mitgliedstaaten für ihre Unternehmen diesbezüglich gesetzliche Regeln. Einige haben das schon gesetzt, andere sind an der Arbeit. Die Schweiz hat die Chance, einer vorbildlichen Regelung am 29. November zuzustimmen; vorbildlich auch für andere Staaten. Gegner und Befürworter sind sich zwar einig, dass das Ziel der Initiative erstrebenswert ist. Ich finde allerdings auch den Weg dorthin mittels der Initiative richtig und empfehle ein Ja.  

Xaver Vogel, Menzberg


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Über Xaver Vogel:

Xaver Vogel (Menzberg) ist pensionierter Sekundar- und Berufsschule-Lehrer und früherer Gemeinderat der CVP.

http://www.xaver-vogel.ch/