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Kolumne von Lathan Suntharalingam

10.05.2012

Richterämter sind verpolitisiert


Wie war es bloss möglich, dass das Justizsystem in Kanton Schwyz so ins Wanken geraten konnte? Unser Rechtsstaat funktioniert unabhängig von politischen Einflüssen, haben wir bis jetzt geglaubt. Jetzt aber zeigt sich, dass – zumindest im Kanton Schwyz – genau dies nicht der Fall ist.


Auch am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne bilden die Parteizugehörigkeiten der RichterInnen die Kräfteverhältnisse in der Bundesversammlung ab, ihrer Wahbehörde.<br><br>Bild: Herbert Fischer

Auch am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne bilden die Parteizugehörigkeiten der RichterInnen die Kräfteverhältnisse in der Bundesversammlung ab, ihrer Wahlbehörde.

Bild: Herbert Fischer

Wie war es bloss möglich, dass das Justizsystem in Kanton Schwyz so ins Wanken geraten konnte? Unser Rechtsstaat funktioniert unabhängig von politischen Einflüssen, haben wir bis jetzt geglaubt. Jetzt aber zeigt sich, dass – zumindest im Kanton Schwyz – genau dies nicht der Fall ist.

Unser demokratisches System kennt die Gewaltenteilung mit der Legislative (Parlament), der Exekutive (Regierungsrat) und der Judikative (dem Gericht). Diese drei Gewalten haben unter anderem die Aufgabe, sich gegenseitig zu kontrollieren und zu intervenieren, wenn eine von ihnen unser Rechtssystem nicht respektiert. 

Heute werden Richter und Staatsanwälte nach Parteistärken durch die Kantonsparlamente gewählt. Wer Mitglied einer Partei ist und sich über Mindestqualifikationen ausweist, kann durch den jeweiligen Ausschuss, der aus amtierenden Richtern besteht, zur Wahl vorgeschlagen werden.

Wohlverstanden: Die minimalen Anforderungen genügen bereits, es werden nicht etwa besondere Qualitäten verlangt. Als Gegenleistung fliesst in mehreren Kantonen nach erfolgter Wahl ein Teil des Richterlohns, was bekanntlich nicht wenig ist, in die Kasse jener Partei, die den Amtsinhaber vorgeschlagen hat. 

Richter sind also von ihren Parteien abhängig, denn sie wollen von ihnen ja wieder nominiert werden für die nächste Amtszeit. Und die Parteien ihrerseits sind von den Richtern abhängig, weil sie deren Geld brauchen.

Die Konsequenz: Nicht die fachliche Qualifikation entscheidet in erster Linie darüber, wer Richterin oder Richter wird, sondern entscheidend ist, wer im richtigen Zeitpunkt für die richtige Richterstelle in der richtigen Partei ist. Dieser Mechanismus, also diese gegenseitige Abhängigkeit der Parteien und Richter wurde bis zum Schwyzer Justizskandal öffentlich nie wirklich in Frage gestellt worden. Darum ist diese Debatte überfällig.

Lathan Suntharalingam, SP-Kantonsrat, Luzern


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Über Lathan Suntharalingam:

Lathan Suntharalingam (SP/Luzern) war von 2004 bis 2007 SP-Grossstadtrat und ist seither Kantonsrat, jetzt kandidiert er als Nationalrat. 1974 in Sri Lanka geboren, flüchtete er mit seiner Familie 1988 in die Schweiz. Hier lernte er Pflegefachmann und bildete sich nachher zum Intensivpfleger weiter. In diesem Beruf arbeitet er als Teamleiter im Kantonsspital Luzern. Ab 2003 studierte er berufsbegleitend an der Hochschule für Soziale Arbeit in Luzern (Abschluss: 2007). Zusammen mit seiner Gattin und drei Töchtern (*2006, 2008 und 2011) lebt er im Luzerner Maihofquartier.

Lathan Suntharalingam ist Mitbegründer mehrerer sozial- und integrationspolitischer Projekte. Er ist Mitglied der Gewerkschaft vpod und vertritt das Spitalpersonal in der Personalkommission.

www.lathan.ch