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Kolumne von Dominik Schürmann

13.09.2013

Das sind die Vorteile des neuen Luzerner Stipendien-Gesetzes

Die vom Kanton vorgestellte Revision des Stipendiengesetzes ermöglicht neu, dass Studierende nebst einem Stipendium zusätzlich Geld von privaten Investoren erhalten können. Dies ist insofern zu begrüssen, als dass sich so eine weitere Option ergibt, um sich sein Studium zu finanzieren.


Fragwürdig bleibt allerdings, wer dieses Angebot nutzen soll und ob dieses System mit der Verschuldungsprävention vertretbar ist.  Es ist wichtig, dass der Kanton auch weiterhin finanziell schwächer gestellte Personen unterstützt und ihnen ermöglicht, ein Studium zu beginnen. Dies ist mit der Gesetzesrevision, welche per 1. April in Kraft treten wird, weiterhin der Fall. Mit dem neuen Gesetz zahlt der Kanton sogar höhere Stipendien-Beiträge an Studierende.

Im Artikel vom 10. Juni 2013 der NLZ sind die Neuerungen verständlich und sachlich aufgeführt (siehe unter «Links»).

Die Kritik am Gesetz, insbesondere an der Option der zusätzlichen Gelder durch private Investoren, ist nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung für den Bezug eines solchen Darlehens liegt weiterhin in der Verantwortung der jeweils betroffenen Person. 

Die Studierenden haben zudem die Möglichkeit, kantonale Darlehen sowie Darlehen aus dem privaten Umfeld zu beziehen oder sich das Studium durch Nebenjobs zu finanzieren.

Eine positive Neuerung ist an dieser Stelle noch hervorzuheben: Um den administrativen Aufwand für die Behörden zu reduzieren und angehenden Studierenden einen Dienst zu erweisen, kann neu jeder seinen Anspruch auf ein Stipendium online innert kürzester Zeit prüfen. 

Dominik Schürmann, Dierikon


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Über Dominik Schürmann:

Dominik Schürmann (Dierikon) ist Mitglied der kantonalen Parteileitung der BDP. ER besucht die Hochschule für Wirtschaft.

bdp-lu.info