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Kolumne von Adrian Schmid

26.03.2019

Zwei Initiativen zum Schutz unserer Kulturlandschaften und Baudenkmäler

Was läuft schief in Bundesbern? Warum diese langjährige Kaskade von Abbauplänen aus dem National- und Ständerat gegen unser baukulturelles Erbe und die Kulturlandschaften – innerhalb und ausserhalb der Bauzonen?


Um die Biodiversität und die Landschaft der Schweiz zu schützen, lanciert der Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» zwei Initiativen. Rechts (mit rotem Schal): Adrian Schmid (Luzern), Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz und einer der Mitinitianten, die ihre beiden Volksbegehren heute Dienstag (26. März) vor dem Bundeshaus präsentierten.

Wer kann sich denn heute noch erinnern, dass 1966 das Natur- und Heimatschutzgesetz in den eidgenössischen Räten einstimmig (!) beschlossen worden war? Der Bundesrat sprach damals in einer Deutlichkeit Klartext, die wir heute leider vermissen.

Aktuell will der Bundesrat bei der Revision des Raumplanungsgesetzes mit dem sogenannten «Planungs- und Kompensationsansatz» noch mehr Bauten auf der grünen Wiese ermöglichen als heute schon zulässig ist. Damit geriete unser baukulturelles Erbe weit stärker in Gefahr als heute.

Das Risiko besteht, dass die wertvollen landwirtschaftlichen Kleinbauten zwecks «Kompensation» für massive Neubauten geopfert werden.

Und zur Erinnerung: 2012 votierten die Stimmberechtigten für die Zweitwohnungsinitiative, 2013 für das strengere Raumplanungsgesetz im Bereich der Bauzonen. Sie setzten so ein deutliches Zeichen gegen die zunehmende Zersiedelung.

Das aktuelle Volksbegehren «Gegen die Verbauung unserer Landschaft» (Art. 75c der Bundesverfassung) will nun endlich auch klare Grenzen ausserhalb der Bauzone setzen. Unmittelbar damit hängt das zweite Volksbegehren «Für die Zukunft unserer Natur- und Landschaft» (Art. 78a der Bundesverfassung) zusammen. Mit dem neuen Verfassungsartikel sollen die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, geschichtlichen Stätten sowie Kulturdenkmäler bewahrt und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der nationalen Schutzgebiete geschont werden.

Damit werden endlich auch die Kantone beim Natur- und Heimatschutz in die Pflicht genommen: Bund UND Kantone haben für den Schutz dessen zu sorgen, was die Einmaligkeit vieler Schweizer Landschaften und Ortsbilder ausmacht.

Das ist für viele Kantone normal, aber eben nicht für alle. Der Initiativtext stellt darum klar: Bund und Kantone müssen in ihrem Bereich Schutzobjekte bezeichnen und eine umfassende Interessenabwägung bei geplanten Beeinträchtigungen vornehmen.

Der heutige Natur- und Heimatschutzartikel nimmt bekanntlich die Kantone nicht gleich in die Pflicht wie den Bund. Damit sind unzählige Kontroversen und eine unübersichtliche Rechtsprechung verbunden. Man erinnere sich: Das älteste Holzhaus der Schweiz von 1176 aus der Zeit der Entstehung der alten Eidgenossenschaft – ja sogar das älteste in Europa – wurde 2001 abgerissen. Der Schweizer Heimatschutz scheiterte damals vor Bundesgericht mit dem Begehren für die Erhaltung des Haus Nideröst in Schwyz. Denn das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz kommt erst zum Zuge bei einer sogenannten «Bundesaufgabe». Die Abbruchbewilligung des Regierungsrats des Kantons Schwyz war somit rechtskräftig.

Lokaler, regionaler und kantonaler Föderalismus ist sinnvoll, weil er mehr Bürgernähe bedeutet. Er darf aber nicht grenzenlos sein – gerade dann, wenn unsere Landschaftsperlen und Baudenkmäler gegen örtliche und partikulare Bauinteressen verteidigt werden müssen. Denn diese sind in einer immer dichter besiedelten Schweiz nicht nur wertvoll, sondern elementar für unsere Gesellschaft und unsere Identität.

Adrian Schmid, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz, Luzern


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Über Adrian Schmid:

Adrian Schmid (1956), kandidiert für die Grünen im Wahlkreis Luzern Stadt für den Kantonsrat.

Er ist einer der GründerInnen der Gruppe Schweiz ohne Armee (GsoA) und der Genossenschaftsbeiz zum Widder. 1998 / 1999 präsidierte er den Grossen Stadtrat von Luzern. Noch bis im April 2019 ist er Geschäftsführer des Schweizer Heimatschutzes. Dann zieht er sich dort zurück und widmet ganz der von ihm präsidierten Schweizer Demokratiestiftung.

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