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Kolumne von Simon Roth

20.05.2013

Bürgerliche Gegner der Zwischennutzungen betreiben grobe Irreführung der Bevölkerung

Am 9. Juni hat die Bevölkerung der Stadt Luzern die Möglichkeit, über die Zwischennutzungs-Initiative der JUSO abzustimmen. Die Idee dahinter: In einer Zeit, in der der Boden in der Stadt immer knapper wird, muss dieser möglichst gut genutzt werden. Konkret verlangt die Initiative, dass bestehende Gebäude nicht auf Vorrat abgerissen und dass geeignete leerstehende Räume zu Verwaltungskosten für Zwischennutzungen zur Verfügung gestellt werden.


Die Stadtverwaltung übernimmt dabei eine Vermittlerrolle zwischen den HausbesitzerInnen und allfälligen Interessierten. Es ist offensichtlich, dass alle GrundeigentümerInnen, die ihre Häuser nicht lediglich als Spekulationsobjekte sehen, daran ein Interesse haben. 

Um die Stimmbevölkerung aber trotzdem von einem NEIN zu dieser Initiative zu überzeugen, agieren die Gegner unter Federführung der SVP und von Immobilienmaklern sowie sekundiert von FDP und CVP mit Behauptungen, die man nur als grobe Irreführung der StimmbürgerInnen bezeichnen kann. 

Dazu muss man wissen, dass der Initiativtext als Anregung formuliert ist. Bei einer Annahme liegt die konkrete Umsetzung daher beim Parlament. Wenn nun also die Gegner behaupten, sämtliche Räume ab 20 mmüssten für Zwischennutzungen zur Verfügung gestellt werden obwohl die Initiative die Mindestfläche offen lässt, dann dient dies lediglich der Angstmache. Wenn dies dann noch (wie in der in sämtliche Haushalte verteilten Abstimmungszeitung) am Beispiel des ehemaligen Kinderzimmers des ausgezogenen Sohnemannes erklärt wird, dann ist dies eine Verspottung jedes halbwegs intelligenten Stimmbürgers. 

Doch auch das zweite, von den Gegnern als gewichtig erachtete, Gegenargument erweist sich als blosse Behauptung: Eine Annahme der Initiative führe zu einer ausufernden Bürokratie. Nirgends im Initiativtext wird verlangt, dass die Polizei aktiv nach leerstehenden Räumen forscht. Es reicht völlig, wenn die Verwaltung auf konkrete Meldungen hin reagiert. Im Vergleich zum möglichen Ertrag ist dieser Aufwand äusserst bescheiden.

Völlig von der Rolle fallen die Gegner, wenn sie die Auffassung vertreten, die Initiative führe zu einer Enteignung der EigentümerInnen. Es ist bereits bis anhin so, dass der Besitz eines Hauses nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbunden sind. So stehen beispielsweise viele Gebäude in der Stadt unter Ortsbildschutz, was bedeutet, dass für eine Veränderung der Fassade gewisse Auflagen zu erfüllen sind. 

Kaum jemand bestreitet, dass dies ein sinnvolles Instrument für unsere Stadt ist. Genauso sinnvoll ist es, mit unserem knappen Boden auf möglichst optimale Weise umzugehen. Baubrachen oder leerstehende Industriehallen wie beispielsweise auf dem Frigorex-Areal dienen lediglich der Renditemaximierung des Eigentümers, sicher aber nicht den Bewohnerinnen und Bewohner dieser Stadt. 

Mit einer Annahme dieser Initiative hat die Stadt endlich wirksame Möglichkeiten, gegen solche Missstände einzugreifen. 

Simon Roth, Vizepräsident der SP Stadt Luzern und Mitglied der JungsozialistInnen, Luzern


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Über Simon Roth:

Simon Roth (1984) lebt seit Geburt in Luzern. Von 2012 bis 2018 war er Vizepräsident der SP Stadt Luzern. Seither ist er Präsident der SP/JUSO-Fraktion im Grossen Stadtrat. Nach einer Lehre als Informations- und Dokumentationsassistent absolvierte er die Technische Berufsmatura und die «Passerelle» um anschliessend an der Universität Bern Geschichte und Volkswirtschaft zu studieren. Daneben arbeitete er im Staatsarchiv und als selbstständiger Archivar. Seit 2014 arbeitet Simon Roth als Projekt- und Abteilungsleiter auf dem Zentralsekretariat der SP Schweiz.