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Kolumne von Fabian Reinhard

20.01.2020

Nationalrat Michael Töngi verletzt Stimmgeheimnis

Der grüne Krienser Nationalrat Michael Töngi verletzt das Stimmgeheimnis. Den Stimmzettel auf Social Media zu posten, ist nicht cool! Töngi stellt ein Foto seines ausgefüllten Abstimmungszettels auf Facebook und schreibt dazu: «zur Nachahmung». Offenbar will er seine Facebook-Freunde dazu motivieren, gleich zu stimmen wie er. Aber zur Nachahmung zu empfehlen ist seine Aktion ganz und gar nicht.


Denn Nationalrat Töngi verletzt mit seiner Aktion nämlich das Stimmgeheimnis. Das Stimmgeheimnis ist eine zentrale Voraussetzung der rechtsstaatlichen Demokratie.
Das Stimmgeheimnis hat gemäss dem Juristen Robert Wolf mehrere Funktionen (siehe auch unter «Links»).

• Behörden und die Öffentlichkeit dürfen nicht erfahren, wer wie gestimmt hat. Damit soll der einzelne Stimmbürger vor Druckversuchen, beziehungsweise Repressalien seitens der Behörden geschützt werden.

• Auch die Stimmbürger sind verpflichtet, das Stimmgeheimnis zu wahren. Das hindert sie zwar nicht daran, vor oder nach der Abstimmung über ihr Stimmverhalten zu erzählen, denn das ist - dank des Stimmgeheimnisses - nicht überprüfbar. Sie dürfen aber keinen Beleg liefern, aus dem ersichtlich ist, wie sie gestimmt haben; sonst würde es möglich, eine Abstimmung mit Geld oder Drohungen zu beeinflussen. In der Verordnung der Bundeskanzlei werden daher Beweise zum Stimmverhalten ausdrücklich untersagt.

• Das Stimmgeheimnis ist nicht nur ein Recht und eine Pflicht des Einzelnen, sondern Voraussetzung für eine freie und faire Abstimmung. Nur in einer geheimen Abstimmung sind die Stimmenden vor Druckversuchen geschützt. Können sie dem Stimmgeheimnis nicht vertrauen, lassen sie sich verunsichern oder vom Stimmen abhalten. Das trifft nicht nur den Einzelnen, sondern den ganzen demokratischen Prozess.

Das Stimmgeheimnis ist aus den oben genannten Gründen also Recht und Pflicht zugleich. An der Wahrung des Stimmgeheimnisses besteht ein klares Interesse der Allgemeinheit. In einer funktionierenden Demokratie – wie der Schweiz – scheint meine Mahnung vielleicht weit hergeholt; aber man muss sich bewusst sein, dass das Wahl- und Stimmgeheimnis politisch erkämpft wurde.

Nationalrat Töngi ist bei weitem nicht der Einzige, welcher sein Stimmgeheimnis auf Social Media gedankenlos über Bord wirft. Ein Nationalrat sollte seine demokratischen Rechte und Pflichten kennen und ein besseres Vorbild sein. Zuerst denken, dann posten!

Grossstadtrat Fabian Reinhard, Präsident FDP.Die Liberalen Stadt Luzern


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Über Fabian Reinhard:

Fabian Reinhard ist 2020 als Grossstadtrat wieder gewählt worden. Er ist auch Präsident der FDP.Die Liberalen der Stadt Luzern.

http://www.fabianreinhard.ch/