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Kolumne von Ludwig Peyer

02.05.2011

Warum die Gemeinden dieses Schulgesetz wollen

Bei der Abstimmung über die Änderung des Volksschulbildungs-gesetzes geht es geht im Wesentlichen um drei für die Luzerner Gemeinden bedeutsame Inhalte.


Unterstützung auch von den Jungparteien. Im Bild links: Nina Laky (Juso) und Samuel Kneubühler (Junge Grüne). Und rechts: Cédric Vollmar (oben, Jungfreisinnige) und Tobias Käch (Junge CVP).<br><br>Bild: zVg

Unterstützung auch von den Jungparteien. Im Bild links: Nina Laky (Juso) und Samuel Kneubühler (Junge Grüne). Und rechts: Cédric Vollmar (oben, Jungfreisinnige) und Tobias Käch (Junge CVP).

Bild: zVg

Fast die Hälfte aller Luzerner Gemeinden bietet heute ein zweites Kindergartenjahr an, das von durchschnittlich 80 Prozent der Kinder freiwillig besucht wird. Im Sinne der Chancengleichheit sollen neu alle Kinder im Kanton Luzern zwei Jahre in den Kindergarten gehen dürfen, sofern ihre Eltern dies wünschen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass es eben gerade kein Besuchsobligatorium gibt, sondern der Besuch absolut freiwillig erfolgt. Es muss also kein Kind ein zusätzliches Kindergartenjahr besuchen.

Neu entscheiden die Eltern, wann und wie lange ihr Kind in den Kindergarten geht, ob ein Jahr oder freiwillig zwei Jahre. Dabei wird das obligatorische Eintrittsalter nicht verändert, sondern bleibt bei 4 3/4 Jahren. Auch wird die Verantwortung der Eltern gestärkt. Eltern werden verpflichtet, an Schülerbeurteilungs-Gesprächen, welche ihr Kind betreffen, teilzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass sie über die schulische Entwicklung ihrer Kinder informiert sind und über die schulische und berufliche Zukunft ihrer Kinder mitbestimmen. Eltern, welche ihre Verantwortung nicht immer wahrnehmen, können endlich in die Pflicht genommen werden. 

Basisstufe als Alternative

Als Alternative zum zweijährigen Kindergarten und den ersten zwei Primarklassen können die Gemeinden die ersten vier Jahre der Volksschule auch in altersgemischten Klassen oder der sogenannten Basisstufe führen. Gerade für kleine Gemeinden, die nicht mehr genügend Kinder im Kindergarten haben, bietet die Basisstufe die Möglichkeit, die Schule im Dorf zu behalten. Die Kleinen müssen so nicht unnötig im Schulbus in umliegende Dörfer gefahren werden, sondern es gilt der Grundsatz: «Kurze Beine, kurze Wege!»

Aus Sicht der Gemeinden ist gerade diese Möglichkeit sehr wichtig, denn so können an vielen Orten Aussenschulen behalten werden. Im Übrigen können bei einem Ja auch die bisherigen Pilotklassen so weiterfahren. Jede Gemeinde entscheidet letztlich autonom darüber, wie sie ihre Eingangsstufe führt, ob mit dem 2. Kindergartenjahr oder mit der Basisstufe. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Lehrplan immer derselbe ist. Alle Kinder müssen beim Eintritt in die dritte Primarklasse denselben Lernstand haben.   

Weniger Kosten für die Gemeinden 

Heute zahlt der Kanton den Gemeinden 22,5 Prozent an die Betriebskosten der Volksschule. Neu steigt der Kantonsanteil auf 25 Prozent. Das bedeutet für die Gemeindekassen eine Entlastung von insgesamt 14,3 Millionen Franken. An den Kosten für das zweite Kindergartenjahr beteiligt sich der Kanton mit 3,8 Millionen Franken. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung einer langjährigen Forderung der Gemeinden, den Kostenanteil längerfristig auf 50 Prozent zu reduzieren. Im Hinblick auf die Kosten, die auf die Gemeinden im Rahmen der Pflegefinanzierung und dem Erwachsenenschutzrecht zukommen, ist diese Reduktion sehr zu begrüssen, kann aber nur ein erster Schritt sein.   

Falscher Vergleich mit Harmos

Aus Sicht der Gemeinden ist es daher nicht verständlich, von einer Einführung von Harmos durch die Hintertür zu sprechen, wie dies die Gegner dieser Vorlage machen. So wird weder ein elftes Schuljahr eingeführt, noch das Schuleintrittsalter vorverlegt. Vielmehr handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung unserer Volksschule. Im Übrigen werden die Elternrechte und die Gemeindeautonomie gestärkt. Letztlich entscheiden die Eltern darüber, ob ein Angebot in der Gemeinde genutzt wird und jede Gemeinde entscheidet autonom darüber, wie sie ihre Eingangsstufe führt. Es wird vom Kanton also nichts befohlen, es gibt also kein «Harmos-Diktat».

Weil die Gemeinden den grössten Teil der Betriebskosten der Volksschule selber berappen, sollen sie auch bestimmen können, wie sie ihre Schule organisieren wollen, ob die Schule im Dorf bleiben soll und welches Modell finanziell attraktiver und Erfolg versprechender ist. 

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Eine Übersicht mit allen Beiträgen zu dieser Abstimmung und weiterführenden Links und Dateien finden Sie unter:
http://www.lu-wahlen.ch/ueber-uns/kolumne-der-redaktion/news/2011/04/17/428-am-15-mai-geht-es-auch-um-das-volksschul-bildungsgesetz/


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Über Ludwig Peyer:

Ludwig Peyer ist CVP-Kantonsrat und lebt in Willisau. Er ist Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Graf und Partner AG (Luzern) und des Verbandes der Luzerner Gemeinden (VLG).