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Kolumne von Beat Murer

15.09.2020

Fragestellungen auf den Stimmzetteln müssen aussagekräftiger sein

Wurde die Sorgfaltspflicht bei der Formulierung der Abstimmungsfragen zu den Kinderabzügen und dem Vaterschaftsurlaub eingehalten? Meines Erachtens wird zu Recht im politischen Diskurs die unvollständige Formulierung der beiden Fragen zu den Kinderabzügen und des Vaterschaftsurlaubes kritisiert.


Bereits in früheren Entscheiden des Bundesgerichtes wurde festgehalten,

dass für die Behörden bei der Formulierung der Abstimmungsfragen eine erhöhte Sorgfaltspflicht gilt, welche die an die amtlichen Erläuterungen aufgestellten Anforderungen übersteigt.

Wie unzählige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger war ich sehr überrascht, dass der inhaltliche Kern der entsprechenden Vorlagen zwei der Abstimmungsfragen der eidgenössischen Vorlagen vom 27. September nicht ersichtlich ist. Es hätten mindestens noch die folgenden fett markierten Ergänzungen berücksichtigt sein sollen:

Vorlage Kinderabzüge

Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Erhöhungen der steuerlichen Kinderdrittbetreuungskosten und des allgemeinen Kinderabzuges) annehmen?

Vorlage Vaterschaftsurlaub

Wollen Sie die Einführung des Vaterschaftsurlaubes und somit die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatz für Dienstleistende, EOG) annehmen?

Die Fragen müssten klar und objektiv abgefasst werden. Die Fragestellung darf die Willensbildung des Stimmbürgers weder zugunsten einer Bejahung noch einer Verneinung beeinflussen. Eine unzulässige Suggestivfrage liegt gemäss Ausführungen des Bundesgerichtes sinngemäss vor, wenn ein entscheidendes Argument, welches für oder gegen die Vorlage spricht, in die Abstimmungsfrage eingefügt oder weggelassen wird.

Ich hoffe, dass die Auswirkungen dieser mangelhaften Formulierungen beim kommenden Urnengang vom 27.09.2020 im Rahmen bleiben und die zuständigen Behörden, inklusive Parlamente für die Zukunft die nötigen Lehren ziehen.

Beat Murer, ehemaliger Leiter Wahlen und Abstimmungen Stadt Luzern, Luzern


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Über Beat Murer:

Beat Murer (*1949) ist in Luzern aufgewachsen, wo er nach dem Besuch der Zentralschweizerischen Verkehrsschule 23 Jahre bei den SBB diverse Funktionen - vom Betriebsdisponenten bis zum Liegenschaftsverwalter - ausübte. Als Weiterbildungen besuchte er den Verwaltungskurs für Luzernische Verwaltungsbeamte und den SVIT-Fachkurs für Immobilientreuhänder.

Bis zu seiner Pensionierung im Frühjahr 2011 leitete er 17 Jahre das Ressort  Wahlen und Abstimmungen der Stadt Luzern. Dies beinhaltete unter anderem die Organisation und Durchführung sämtlicher eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Wahlen sowie diejenigen der katholischen und reformierten Kirchgemeinden. Zudem war er dort bis 2010 für die Prüfung von Initiativen/Referenden/Volksmotionen zuständig. 1990 bis 1992 vertrat er die SP im Grossen Stadtrat und von 1998-2006 war Beat Murer Mitglied des Grossen Kirchenrates der Katholischen Kirche Stadt Luzern.

Beat Murer kandidierte für die glp 2012 als Grossstadtrat.

Sein Motiv, bei lu-wahlen.ch als Kolumnist mitzuwirken: «Ich will so mithelfen, dass verantwortungsbewusste politische Diskurse möglich werden.»