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Kolumne von Beat Murer

01.04.2020

Über den Sinn und Unsinn von zweiten Wahlgängen

Gerade die jetzige Situation aufgrund vieler noch nicht gewählter Exekutivmitglieder in diversen Gemeinden und Städten des Kantons Luzern zeigt auf, dass das Instrument von zweiten Wahlgängen zu hinterfragen ist.


2018 habe ich geschrieben: «Es wäre gut, wenn die Politiker bei einer nächsten Revision des kantonalen Stimmrechtsgesetzes den Mut hätten, die ersatzlose Streichung des Abschnittes 5 von § 27 (Inhalt Wahlvorschläge) zu beantragen. Dies würde bedeuten, dass keine gemeinsamen Listen bei den Mehrheitswahlen (Majorz) mehr möglich wären. Um jedoch 2. Wahlgänge, generell unnötig zu machen, wäre es auch sinnvoll § 88 des Stimmrechtsgesetzes so anzupassen, dass an Stelle des absoluten das relative Mehr gelten würde.»

Die Listenflut anlässlich der aktuellen Wahlen vom 29. März 2020 für den Stadtrat und das Stadtpräsidium Luzern präsentiert sich wie folgt.

Stadtrat: 24 Listen für 10 Kandidierende (2016 waren es 19 Listen für 5 Kandidierende)

Stadtpräsidium: 18 Listen für 3 Kandidierende.

Dies führt unsere Demokratie ad absurdum, da dies die Stimmbeteiligung nicht fördert. Mit dem Wegfall der Möglichkeit gemeinsamer Listen bestünde nach wie vor die Möglichkeit, auf den bevorzugten Listen Namen zu streichen, beziehungsweise weitere Namen handschriftlich zu ergänzen (gemäss der Anzahl Sitze, die zu besetzen sind). Oder eine Blankoliste zu benützen.

Es wird ja gerne davon gesprochen, dass Majorzwahlen Persönlichkeitswahlen sind. Die Abschaffung der Möglichkeit gemeinsamer und damit unzähliger Listen bei den Majorzwahlen würde auch Transparenz für die Wählenden, aber auch über die Kandidatinnen und Kandidaten schaffen. Dann wäre auch das relative statt absolute Mehr eine echte Persönlichkeitswahl.

Ich befürchte aber, dass immer noch viele Politikerinnen und Politiker lieber medienwirksame Inszenierungen veranstalten und deshalb zweite Wahlgänge beibehallten wollen.

In der jetzigen Situation muss Mann/Frau sich dies aber besonders überlegen und klar unterlegene KandidatInnen sollten sich zurückziehen. Der Zeitpunkt für zweite Wahlgänge ist aufgrund den jetzigen Rahmenbedingungen («Corona») wohl nicht mehr zeitnah vor Amtsantritt der Exekutiven möglich.

Beat Murer, ehemaliger Leiter Wahlen und Abstimmungen Stadt Luzern, Luzern


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Über Beat Murer:

Beat Murer (*1949) ist in Luzern aufgewachsen, wo er nach dem Besuch der Zentralschweizerischen Verkehrsschule 23 Jahre bei den SBB diverse Funktionen - vom Betriebsdisponenten bis zum Liegenschaftsverwalter - ausübte. Als Weiterbildungen besuchte er den Verwaltungskurs für Luzernische Verwaltungsbeamte und den SVIT-Fachkurs für Immobilientreuhänder.

Bis zu seiner Pensionierung im Frühjahr 2011 leitete er 17 Jahre das Ressort  Wahlen und Abstimmungen der Stadt Luzern. Dies beinhaltete unter anderem die Organisation und Durchführung sämtlicher eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Wahlen sowie diejenigen der katholischen und reformierten Kirchgemeinden. Zudem war er dort bis 2010 für die Prüfung von Initiativen/Referenden/Volksmotionen zuständig. 1990 bis 1992 vertrat er die SP im Grossen Stadtrat und von 1998-2006 war Beat Murer Mitglied des Grossen Kirchenrates der Katholischen Kirche Stadt Luzern.

Beat Murer kandidierte für die glp 2012 als Grossstadtrat.

Sein Motiv, bei lu-wahlen.ch als Kolumnist mitzuwirken: «Ich will so mithelfen, dass verantwortungsbewusste politische Diskurse möglich werden.»