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Kolumne von Beat Murer

09.02.2016

Crash-Staatskundelektion für den abtretenden SVP-Präsidenten in der Arena

Das war wieder einmal eine spannende «Arena» unter Leitung von Jonas Projer am 5. Februar 2016. Dabei fiel einmal mehr das in bester SVP-Manier praktizierte Dreinreden von Toni Brunner bei den Voten der Gesprächspartner auf.


Ein besonderer Höhepunkt der Sendung war die direkte Konfrontation von Toni Brunner durch Gesprächsleiter Projer bezüglich den elementaren staatskundlichen Grundkenntnissen. Erschreckend und dennoch nicht überraschend kam die Hilflosigkeit des SVP-Präsidenten zu Tage.

Dank seinem spassvollen Auftreten konnte der SVP-Präsident wohl auch seine «Krokodils Tränen» verbergen, als er den Tatbestand der Beamtenbeleidigung mehrmals erwähnte. Dies ausgerechnet als Vertreter einer Partei, Wortführer» seit den 90-er-Jahren nicht müde werden, die Bevölkerung - unter andere - gegen die Behörden aufzuhetzen. Die «geistigen Brandstifter» müssen sich dann nicht wundern, wenn labile Personen zu wahnhaftem Handeln tendieren und ihre angefachte Wut durch Gewalttaten, zum Beispiel auch gegenüber Politikern und den Ordnungshütern auslassen.

Die Sendung zeigte aber auch deutlich auf, dass die «Durchsetzungs-Initiative» im Gegensatz zu der bereits im März 2015 durch das Parlament (Stände- und Nationalrat) beschlossenen Gesetzesänderungen im Strafrecht Gewalttaten sogar umfassender abdecken als die willkürliche Liste der DSI, welche wichtige Straftatbestände überhaupt nicht enthält.

Herrn BDP-Nationalrat Lorenz Hess von Bern gratuliere ich auch zu den klaren Analysen bezüglich den irreführenden SVP-Statistiken. Er zeigte klar auf, dass es sich beim grössten Teil der inhaftierten Ausländer um Kriminaltouristen handelt, welche nicht der ausländischen Bevölkerung der Schweiz angerechnet werden können.

Wie es sich mit den «Volksmehrheiten» verhält, möchte ich nachstehend an zwei Beispielen in Erinnerung rufen (siehe Tabellen rechts oben - zum Vergrössern Symbol der Lupe anklicken).

Dazu mein Kommentar: bei der Masseneinwanderungs-Abstimmung vom 09. Februar 2014 entsprach die Stimmenmehrheit von 19 302 Stimmen nicht einmal der Hälfte der anlässlich dieser Abstimmung abgegebenen ausser Betracht fallenden 39‘750 Stimmen (davon 31‘094 leere!). 

Interessant ist angesichts dieser äusserst knappen Volksmehrheiten der Stimmenden, dass die «Unterlegenen» das Resultat mit Fairness zur Kenntnis nahmen. Im Gegensatz dazu heulte die seinerzeit bei der Asylinitiative vom 24. November 2002 unterlegene SVP laut auf, indem sie eine Nachzählung verlangte und die Zählmaschinen - unter anderem in der Stadt Bern - in Frage stellte. Dies war auch eine Beleidigung aller Schweizer Gemeinden, welche die Auszählarbeiten gesetzeskonform durchführten und woran wohl auch viele SVP-Vertreter mitbeteiligt waren. 

In der Geschichte des schweizerischen Bundesstaates wurde noch nie wortwörtlich der Text einer Volksinitiative in die Verfassung geschrieben und ohnehin keine Gesetzessammlung.

Dies war auch ein Grundkonsens der schweizerischen Politik und wurde von keiner Partei, auch nicht der ehemaligen BGB (Bürger-, Gewerbe- und Bauernpartei, Vorläuferin der SVP) in Frage gestellt. Gesetzesarbeit ist Sache des Bundesrates und der ins Parlament gewählten Volksvertreter. 

Wer nur minimalsten Staatskundeunterricht genossen hat, sollte wissen, dass eine Volksinitiative gewissermassen eine «Motorfunktion», beziehungsweise ein «Anstossfunktion» zu einem Anliegen hat. Deshalb hat der Gesetzgeber auch die «unterlegenen» Stimmenden zu berücksichtigen, umso mehr auch bei äusserst knappen Resultaten wie bereits in dieser Kolumne aufgezeigt.

Wir wollen keine polnischen Verhältnisse, welche den Rechtsstaat demontieren. Wer nein sagt zur DSI, bekennt sich als echt um die Schweizerwerte besorgte Staatsbürgerin, beziehungsweise Staatsbürger.

Beat Murer, Luzern


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Über Beat Murer:

Beat Murer (*1949) ist in Luzern aufgewachsen, wo er nach dem Besuch der Zentralschweizerischen Verkehrsschule 23 Jahre bei den SBB diverse Funktionen - vom Betriebsdisponenten bis zum Liegenschaftsverwalter - ausübte. Als Weiterbildungen besuchte er den Verwaltungskurs für Luzernische Verwaltungsbeamte und den SVIT-Fachkurs für Immobilientreuhänder.

Bis zu seiner Pensionierung im Frühjahr 2011 leitete er 17 Jahre das Ressort  Wahlen und Abstimmungen der Stadt Luzern. Dies beinhaltete unter anderem die Organisation und Durchführung sämtlicher eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Wahlen sowie diejenigen der katholischen und reformierten Kirchgemeinden. Zudem war er dort bis 2010 für die Prüfung von Initiativen/Referenden/Volksmotionen zuständig. 1990 bis 1992 vertrat er die SP im Grossen Stadtrat und von 1998-2006 war Beat Murer Mitglied des Grossen Kirchenrates der Katholischen Kirche Stadt Luzern.

Beat Murer kandidierte für die glp 2012 als Grossstadtrat.

Sein Motiv, bei lu-wahlen.ch als Kolumnist mitzuwirken: «Ich will so mithelfen, dass verantwortungsbewusste politische Diskurse möglich werden.»