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Kolumne von Joël Mayo

16.03.2015

Wir JUSO ergreifen das Referendum gegen dieses Polizeigesetz, weil es die freie Meinungsäusserung einschränkt

Irritiert und mit Besorgnis nimmt die JUSO Kanton Luzern den heutigen Entscheid des Kantonsrats zur Kenntnis, welcher dem neuen Polizeigesetz mit 84 zu 14 Stimmen zustimmte. Die Vorlage spielt in populistischer Manier mit der Angst vor Chaoten.


Im Kanton Luzern sind Kundgebungen in den letzten Jahren jedoch stets friedlich verlaufen. Handlungsbedarf besteht also nicht und damit ist die Vorlage bar jeder Notwendigkeit. Sie stellt im Gegenteil einen Frontalangriff auf fundamentale demokratische Grundwerte dar. Vor diesem Hintergrund ist die JUSO entsetzt über den hohen Anteil an Enthaltungen auf Seiten der SP. Potenziellen Einschränkungen von Grundrechten muss entschieden entgegengetreten werden. Sie wird deshalb unabhängig vom Resultat der zweiten Lesung das Referendum ergreifen. Mit potenziellen Partnern befindet sich die JUSO Kanton Luzern in Kontakt.

Die Bestrebungen, anfallende Polizeikosten bei Veranstaltungen auf die Veranstalter abzuwälzen, kann nur als bürgerliche Attacke auf demokratische Grundwerte verstanden werden. Mit dem Gesetzesentwurf äussern bürgerliche Politikerinnen und Politiker ihre generelle Ablehnung gegenüber politischen Veranstaltungen.

Dabei bedienen sie sich in populistischer Manier dem Schreckgespenst des Chaoten, der stärker in die Verantwortung genommen werden müsse und die Veranstalter von Kundgebungen am besten gleich mit. Im Kanton Luzern jedoch sind Kundgebungen in den letzten Jahren stets friedlich verlaufen. Es existiert kein einziges Beispiel, bei welchem dem Veranstalter einer Kundgebung zur Kasse hätte gebeten werden können, respektive zur Kasse hätte gebeten werden müssen.

Aus ihrem diffusen und scheinbar unbefriedigten Strafbedürfnis heraus kreieren bürgerliche Kreise nun ein Damoklesschwert für Veranstalter von politischen Kundgebungen, obwohl die Realität im Kanton Luzern keinen Anlass für eine neue Regelung gibt. Allein schon deshalb ist der Gesetzesentwurf abzulehnen.

Dass sich bürgerliche Exponenten an Demonstrationen und politischen Kundgebungen stören, ist nicht neu. Die Vorlage, welche auf ein Postulat von CVP-Rechtsaussen Hans Aregger zurückgeht, ist aber ein beschämender Höhepunkt in der langen Reihe von Polemiken gegen politische Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Wenn diese Kreise heute behaupten, die Meinungsäusserungsfreiheit werde durch die Vorlage nicht tangiert, dann muss diesen Personen ein unzureichendes Verständnis für demokratische Gesellschaften und die Meinungsäusserungsfreiheit attestiert werden.

Bei Veranstalterinnen und Veranstaltern solcher Anlässe handelt es sich in den meisten Fällen um kleine Gruppen von Personen, welche unmöglich anfallende Kosten von bis zu 30‘000 Franken tragen können.

Für sie wird jede Veranstaltung zum unkalkulierbaren finanziellen Risiko. Damit entfaltet sich die einzige Wirkung der Vorlage, nämlich die Prävention politischer Meinungsäusserung.

Im Sinne eines freiheitlichen Demokratieverständnisses muss auf diese Vorlage, die vor allem die politische Hetze nährt, verzichtet werden.

Joël Mayo, Präsident JUSO Kanton Luzern, Kantonsratskandidat, Luzern


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Über Joël Mayo:

Joël Mayo (1989) ist gelernter Buchhändler. Zurzeit absolviert er an der Pädagogischen Hochschule die Ausbildung zum Sekundarlehrer. Er war Präsident der JungsozialistInnen des Kantons Luzern und 2015 Spitzenkandidat auf der JUSO-Liste im Wahlkreis Luzern-Stadt für den Kantonsrat.