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Kolumne von Samuel Kneubühler

06.02.2012

Warum die Pauschalbesteuerung weg muss

Sie ist ein Gespenst wie das Bankgeheimnis, das allerdings nicht bereits seit hundert Jahren seinen Ungeist verbreitet, sondern erst deutlich nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde: die Pauschalbesteuerung für Ausländer. Sie muss weg!


Heute dient sie als einfache Variante der Besteuerung des Einkommens und des Vermögens für sehr vermögende Personen ohne Schweizer Pass, aber mit Aufenthaltsbewilligung B. Sprich: Niedergelassene können nicht pauschalbesteuert werden.

Wo bleibt die Rechtsgleichheit?

Mich wundert es, dass ausgerechnet jene Parteien, die sonst immer von Rechtsgleichheit und fairen Rahmenbedingungen in der Wirtschaft und für Familien reden, hier plötzlich von diesen doch sehr ehrenwerten Ansinnen abweichen.

Die Pauschalbesteuerung ist nicht nur unfair, weil man damit weniger Steuern bezahlt, als wenn man regulär die Steuern bezahlen würde – nein, sie verstösst auch gegen die Rechtsgleichheit, wie sie die Schweizerische Bundesverfassung in Artikel 8 vorsieht. Denn für die Pauschalbesteuerten gelten ein anderes Prozedere (Aushandlung mit der Steuerverwaltung) und eine andere Berechnungsgrundlage als für alle anderen Steuerpflichtigen im Kanton Luzern.

Es kommt dazu, dass die Bundesverfassung vorschreibt, dass der «Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» zu beachten sei (Artikel 127, Absatz 2). Dieser wird in schwerer Art verletzt, weil die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Nutzniesser höher ist, aber die für sie fälligen Steuern tiefer sind. Solche Sonderbehandlungen gewährt man den Bewohnerinnen und Bewohnern, die normal ihre Steuereinkünfte und ihr Vermögen deklarieren, nicht! 

Befürworter der Pauschalbesteuerung argumentieren, die so Besteuerten brächten zusätzliche Einnahmen für den Kanton. Dies ist unbestritten. Nur: Würden sie ordentlich besteuert, würde das mehr Einnahmen bringen.

Die Pauschalbesteuerung bringt höhere Immobilienpreise aufgrund hoher Wohnansprüche.

Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung hingegen bringt mehr Steuereinnahmen und möglicherweise neue Leute in den Kanton. Die Erfahrung in den «Goldküstengemeinden» im Kanton Zürich nämlich zeigte, dass etwa die Hälfte der Pauschalbesteuerten nach der Annahme der Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung aus dem Kanton weggezogen sind. Die leeren Häuser waren aber dermassen begehrt, dass sich schnell wieder BewohnerInnen fanden, die ordentlich Steuern bezahlen.

Was der Gegenvorschlag ist und was nicht

Die Kantonsregierung hat einen Gegenvorschlag zur Initiative erarbeitet. Dieser verschärft die Regelung, in dem er die Berechnung der Pauschalbesteuerung etwas ändert. Neu fallen deswegen weniger Ausländer (genau 19 Pauschalbesteuerte, Stand: Ende 2010) unter die Pauschalbesteuerung. Meiner Meinung nach tut sich der Kanton hier keinen Dienst an sich oder dem Volk: er zeigt so, dass er eine kleine Minderheit (weniger als 20 von 377 000 Einwohnerinnen und Einwohner) im Kanton Luzern bevorzugt behandeln will und an der ungerechten Pauschalbesteuerung festhält. Der Regierung folgen fast alle Parteien: die FDP, die CVP, die SVP und die glp. 

Dies ist weder sozial noch liberal, weil es eine protektionistische Geste des Kantons gegenüber von ganz wenigen im Kanton ist: «Kommt her, hier habt ihr’s gut!»  

Es gibt viel mehr Gründe, um in den Kanton Luzern zu ziehen, als eine pauschale Besteuerung. Wir haben eine schöne Landschaft mit faszinierenden Seen und Bergen, gute Bildungs- und -Kulturangebote, einen attraktiven ÖV und eine pulsierende Agglomeration Luzern. Das sind starke Argumente, um diesen attraktiven Kanton als Lebensraum auszuwählen. 

Samuel Kneubühler, Luzern

 


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Über Samuel Kneubühler:

Samuel Kneubühler (* 1988 / Junge Grüne / Luzern) hat am 10. Januar 2011 als Kantonsrat kandidiert, ist aber nicht gewählt worden. Er hat im Herbst 2011 die Ausbildung an der Hochschule für Soziale Arbeit in Luzern begonnen.

Samuel Kneubühler kandidiert am 6. Mai 2012 für das Luzerner Stadtparlament.