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Kolumne von Gerda Jung08.09.2022 Argumente gegen die AHV-Reform sind mir nicht schlüssigBei der Einführung der AHV im Jahr 1948 finanzierten 6,5 erwerbstätige Personen eine Rentnerin, beziehungsweise einen Rentner. Im Jahr 2020 waren es 3,2 und gemäß Prognosen werden es im Jahr 2030 2,6 Arbeitnehmende sein, welche einer pensionierten Person die AHV finanzieren müssen. Jedoch war seit 1995 keine einzige Reform mehr mehrheitsfähig.Und so schauen wir schon seit Jahren zu, wie eines unserer wichtigsten Sozialwerke der Schweiz in Schieflage gerät. Jedoch wird auch die aktuelle und derart notwendige Reform wieder bekämpft. Und das mit Argumenten, die mir nicht schlüssig sind. Denn für die Frauen ist die «AHV21» sehr gerecht. Durch die Anpassung des Rentenalters wird nicht die Gleichstellung in der Ersten Säule der Altersvorsorge hergestellt, sondern die Frauen von den betroffenen Übergangsjahrgängen erhalten lebenslänglich eine höhere AHV-Rente! Mit der «AHV21» wird somit nicht nur Gleichberechtigung geschaffen, sondern wir bieten auch den aktuellen AHV-Bezügern eine Sicherheit, dass dieses wichtige Sozialwerk keinen Schiffbruch erleidet. So bin ich überzeugt, dass uns die vorliegende Reform Entspannung und Luft für weitere wichtige Entwicklungsschritte (zum Beispiel bei der Zweiten Säule) in der Vorsorge gibt. Ich stimme am 25. September darum zweimal klar Ja zur «AHV21». Gerda Jung, Kantonsrätin Die Mitte, Hildisrieden Teilen & empfehlen:Kommentare:Keine EinträgeKommentar verfassen:Letzte Beiträge von Gerda Jung:
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