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Kolumne von Andrea Gmür

28.01.2019

Prämienverbilligung: Das steht im Urteil des Bundesgerichts

Am Samstag (26. Januar) hat die SP Kanton Luzern ein Urteil des Bundesgerichts öffentlich gemacht. Darin rügt es die Luzerner Regierung und das Kantonsgericht wegen der Festsetzung der Anspruchsberechtigung für Prämienverbilligung. lu-wahlen.ch zeigt nun dieses Urteil des Bundesgerichts im Wortlaut.


Siehe unter «Dateien». 


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Über Andrea Gmür:

Andrea Gmür (*1964) ist CVP-Nationalrätin und Geschäftsführerin der Stiftung Josi J. Meier. Seit dreissig Jahren wohnt die vierfache Mutter mit ihrer Familie in der Stadt Luzern.

Nach acht Jahren im Kantonsrat - unter anderem als Mitglied der WAK (Kommission Wirtschaft und Abgaben) und als Vize-Fraktionschefin - wurde sie 2015 in den Nationalrat gewählt und ist Mitglied der Komission für Wissenschaft, Bildung und Kultur sowie der Rechtskommission. 2019 möchte sie in den Ständerat wechseln.
 
Auch ausserhalb von Politik und Berufsleben ist die ehemalige Gymnasiallehrerin vielfältig engagiert: So beispielsweise als Vorstandsmitglied der IG Arbeit, der AWG des Kantons Luzern, als Beirätin des Luzerner Theaters oder auch als Universitätsrätin in Luzern.

Die Website von CVP-Nationalrätin Andrea Gmür:
andrea-gmuer.ch

Andrea Gmür auf der Website des Nationalrates:
www.parlament.ch/de/biografie/andrea-gm%C3%BCr-sch%C3%B6nenberger/4181