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Kolumne von Olivier Dolder

22.11.2011

Warum Konkordanz nicht 2-2-2-1 bedeutet und warum die FDP kein Anrecht auf zwei Sitze hat

Die Schweiz braucht eine Konkordanzregierung. Darin sind sich fast alle politischen Akteure einig. Dass es sich dabei um eine arithmetische Konkordanz handeln sollte, ist ebenfalls wenig umstritten. Bei der Frage nach der Zusammensetzung des Bundesrates scheiden sich dann die Geister.


Bundesrätin Doris Leuthard - hier am 23. Juni 2011 zu Gast bei den CVP-Kantonalparteien der Zentralschweiz - muss sich um ihre Wiederwahl keinerlei Sorgen machen.<br><br>Bild: Herbert Fischer

Bundesrätin Doris Leuthard - hier am 23. Juni 2011 zu Gast bei den CVP-Kantonalparteien der Zentralschweiz - muss sich um ihre Wiederwahl keinerlei Sorgen machen.

Bild: Herbert Fischer

In Anbetracht der Kräfteverhältnisse der Parteien ist dies verständlich. Allerdings ist nur schwer verständlich, dass die arithmetische Konkordanz mit der Zauberformel gleichgesetzt wird und dass im Namen der arithmetischen Konkordanz der zweite FDP-Sitz gerechtfertigt wird.

Viele Befürworter der arithmetischen Konkordanz sind der Auffassung, dass der Bundesrat gemäss der Zauberformel zusammengesetzt sein müsste. Dies würde heissen, dass SP, FDP und SVP bei der Wahl vom 14. Dezember Anrecht auf zwei Sitze hätten, die CVP Anrecht auf einen. Doch hat die Zauberformel heute nicht mehr viel mit arithmetischer Konkordanz zu tun. Während 1959 die Formel 2-2-2-1 die effektiven Parteistärken abzubilden vermochte, ist dies heute nicht mehr der Fall. Zudem ging es damals (zumindest vordergründig) darum, eine angemessene Vertretung der Parteien im Bundesrat gemäss ihrer Wählerstärke zu erreichen und nicht darum, eine fixe Formel zu installieren. 

Folglich müsste sich die Diskussion heute um die Frage nach der angemessen Vertretung der Parteien im Bundesrat drehen und nicht um die Verteilung der Bundesratssitze gemäss der Zauberformel. Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass man eine arithmetische Konkordanz will. 

Eine angemessene Vertretung der Parteien im Bundesrat bedeutet rein arithmetisch betrachtet, dass die Bundesratssitze im Verhältnis zur Parteienstärke verteilt werden. Folglich kann die Sitzverteilung wie bei einer Proporzwahl (z. B. Nationalratswahl) berechnet werden. Während die eigentliche Berechnung einfach durchzuführen ist und wenig Anlass zu Diskussion geben dürfte, ist die Definition der Berechnungsgrundlagen politisch heikel. Um die Sitzverteilung berechnen zu können, müssen insbesondere die drei folgenden Fragen beantwortet werden: 

1.: Soll die Sitzverteilung im Bundesrat auf Basis der Wählerstärke oder der Parlamentsmandate (National- und Ständerat) der Parteien berechnet werden?

2.: Soll nur die Parteistärke oder auch die Grösse der politischen Lager (z. B. links-grün, Mitte, rechts-bürgerlich) berücksichtigt werden?

3.: Müssen die CVP und die BDP im Falle einer institutionalisierten Form der Zusammenarbeit als getrennte Parteien oder als gemeinsame Kraft berücksichtig werden?

Da es für sämtliche mögliche Annahmen sowohl Pro- als auch Kontraargumente gibt, werden im Folgenden verschiedene Varianten für die Zusammensetzung des Bundesrates berechnet. Eines haben aber alle Varianten gemeinsam: Die FDP hat Anrecht auf nur einen Bundesratssitz.

  • Variante 1a (SVP 3, SP 2, CVP 1, FDP 1): Der Bundesrat wird gemäss dem Wähleranteil der Parteien zusammengesetzt.
  • Variante 1b (SVP 2, SP 2, CVP 2, FDP 1): Der Bundesrat wird gemäss der Anzahl Parlamentsmandate (Anzahl Sitze im National- und Ständerat) zusammengesetzt. 
  • Variante 2a (SVP 2, SP 2, CVP 2, FDP 1): Der Bundesrat wird gemäss dem Wähleranteil der drei politischen Blöcke zusammengesetzt. Der rechts-bürgerliche Block (FDP/SVP) hätten dabei drei Sitze zugute, der links-grüne Block (Grüne/SP) sowie die Mitteallianz (CVP/BDP/GLP) bekämen je zwei Sitze. Die Parteienstärke innerhalb der Blöcke ist berücksichtigt.
  • Variante 2b (SVP 2, SP, CVP 2, FDP 1): Der Bundesrat wird gemäss der Anzahl Parlamentsmandate der drei politischen Blöcke zusammengesetzt.
  • Variante 3a (SVP 2 od. 3, SP 2, CVP 1 od. 2, FDP 1): Der Bundesrat wird gemäss dem Wähleranteil der Parteien zusammengesetzt und BDP und CVP treten gemeinsam zur Wahl an. Der siebte Bundesratssitz kann bei dieser Variante nicht klar zugeteilt werden. SVP und CVP haben denselben Anspruch auf einen dritten bzw. zweiten Sitz.
  • Variante 3b (SVP 2, SP 2, CVP 2, FDP 1): Der Bundesrat wird gemäss der Anzahl Parlamentsmandate der Parteien zusammengesetzt und BDP und CVP treten gemeinsam zur Wahl an.

Bei der Berechnung der Bundesratssitze nach Variante 1a ergibt sich eine rechtsbürgerliche Mehrheit von FDP und SVP im Bundesrat. Problematisch in diesem Falle ist, dass die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nicht denjenigen im Parlament entsprechen, wo die rechtsbürgerlichen Parteien FPD und SVP inklusive LEGA und MCG keine Mehrheit haben. Der Grund für die unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse besteht darin, dass die Bundesratsparteien zusammen nur einen Wähleranteil von 72,7 Prozent haben, während die Grünen zusammen mit den Mitteparteien BDP und GLP einen Wähleranteil von 19,2 Prozent aufweisen und nicht im Bundesrat vertreten sind. 

Das Resultat der Variante 1a würde somit für die Berechnung der Bundesratssitze auf Basis der politischen Lager gemäss Variante 2a sprechen. Bei dieser Berechnung gehen nämlich die Wähleranteile von BDP, GLP und Grünen nicht verloren. So verhelfen bei dieser Variante die BDP und GLP der CVP zu einem zweiten Sitz. Gegen diese Berechnung spricht allerdings, dass die Wählenden Parteien und keine Blöcke wählen. Im Gegenzug kann aber wiederum argumentiert werden, dass es sich bei Blöcken um eine Art Listenverbindung handelt, die bei sämtlichen Proporzwahlen zum Einsatz kommen.

Die Stärke der CVP im Ständerat verhilft der Partei in Variante 1b zu einem zweiten Bundesratssitz. An dieser Stelle kann argumentiert werden, dass der Bundesrat gemäss den Wählerstärken der Partei und nicht gemäss der Anzahl Parlamentsmandaten von Parteien zusammengesetzt sein sollte, da das Volk die oberste politische Instanz darstellt. Anderseits kann argumentiert werden, dass das Parlament das Wahlgremium darstellt und mit dem Bundesrat „zusammenarbeiten“ muss.

Berechnet man die Sitzverteilung des Bundesrats auf Basis von Parlamentssitzen (Varianten 1b, 2b, 3b), so ergibt sich immer dieselbe Bundesratszusammensetzung; unabhängig davon, ob die Parteien einzeln, die CVP und BDP zusammen oder politische Lager berücksichtig werden. 

Werden CVP und BDP im Falle einer Sitzverteilung nach Wählerstärke als Einheit betrachtet (Variante 3a), so ist keine klare Zuteilung der Sitze möglich. Die CVP wie auch die SVP haben in diesem Fall den gleich grossen Anspruch auf einen dritten bzw. zweiten Bundesratssitz. Die Frage stellt sich hier, welche institutionelle Form der Zusammenarbeit von CVP und BDP eine entsprechende Betrachtung legitimieren würde. Eine Fusion der beiden Parteien würde hierbei zwar Abhilfe schaffen, doch wäre der Anspruch auf den zweiten Sitz auch so nicht eindeutig.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die FPD grundsätzlich nur Anrecht auf einen Bundesratssitz hat, während die CVP je nach Berechnungsvariante dank den Wähleranteilen von BDP und GLP oder ihren Ständeratsmandaten Anrecht auf zwei Sitze hat. Würde man den Bundesrat auf neun Mitglieder vergrössern, dann bekäme die FPD ihren zweiten Sitz. Der neunte Sitz ginge bei diesem Szenario dann an die Grünen. 

Olivier Dolder, Luzern


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Kommentare:
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Gabriele Gariglio aus Luzern

Donnerstag, 24.11.2011, 11:49 · Mail

Guten Tag, Herr Dolder

Vielen Dank für Ihren Text und die spannenden (und wirklich guten) Berechnungen. Schade finde ich jedoch, dass sie alle nichtarithmetischen Argumente beiseite lassen. René Rhinow's Text bietet dazu einen interessanten Einblick. Ein Resumé beider Betrachtungsweisen, wäre sicherlich interessant.

 
 
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Über Olivier Dolder:

Olivier Dolder (1985) aus Luzern ist promovierter Politikwissenschafter.

Bis zu den eidgenössischen Wahlen 2019 analysierte er für verschiedene Medien das regionale und nationale Politikgeschehen. Er war mehrere Jahre als Projektleiter bei Interface Politikstudien in Luzern tätig.

Seit September 2019 arbeitet Dr. Olivier Dolder als Projektleiter Neue Regionalpolitik (NRP) beim Amt für Wirtschaft des Kantons Schwyz.

www.olivierdolder.ch