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Kolumne von Ali R. Celik10.04.2014 Wie die Grünen im Stadtparlament die HAS-Vorlage konkret verbesserten und warum ihre Fraktion so deutlich zustimmteDurch Anträge der grünen Fraktion konnte im Stadtparlament die Vorlage zur Umlagerung der Heime und Alterssiedlungen (HAS) in eine gemeinnützige AG grundlegend verbessert werden. Und zwar bezüglich den Personalrechten, der politischen Mitsprache, der Eigentümerstrategie und -verhältnisse, der Pflegequalität sowie der Transparenz der Entschädigungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.Die Fraktion der Grünen und Jungen Grünen (G/JG) hat die Umwandlung der HAS von Beginn weg kritisch diskutiert und sich mit diversen Anträgen für die Verbesserung der Vorlage eingesetzt. Dabei standen vor allem die Interessen der Pflegebedürftigen in den städtischen Heimen und Alterssiedlungen sowie das Personal im Zentrum. Weil die Fraktion G/JG mehrere Verbesserungen der Vorlage erreichen konnte, hat sie mit 5 zu 2 Stimmen der Umwandlung zugestimmt. Was erreichte die Fraktion der Grünen und Jungen Grünen konkret? Personalrechte und Gesamtarbeitsvertrag (GAV): Eigentümerstrategie und -rechte: Baurecht: Transparenz der Entschädigungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung: Vorgaben zu Pflegequalität und Personalrechten bei der Leistungsvereinbarung (LV): Was spricht für die Schaffung der gemeinnützigen AG? 1.: Die HAS brauchen einen gleichwertigen und flexiblen Handlungsspielraum wie die privaten Pflegeheime, um ein konkurrenzfähiges, finanzierbares und kundenorientiertes Angebot mit guter Qualität bereitstellen zu können. Die Umlagerung ermöglicht diesen gleichwertigen Handlungsspielraum. 2.: Damit die Stadt weiterhin gute Pflegeplätze, beziehungsweise zeitgemässene Wohn- und Pflegeformen und Pflegequalität anbieten kann, muss weiterhin und unverzüglich in die Infrastruktur und Innovation investiert werden. Wenn die HAS bei der Stadt bleiben, also weiterhin wie jetzt geführt würden, hiesse dies: 3. a: Jede Investition in die städtischen Heime und Alterssiedlungen hängt von politischen Entscheiden ab, welche oft langwierig sind. Ferner müssen die Investitionen durch Steuergelder finanziert werden. 3. b: Aufgrund der hohen Verschuldung der Stadt und der Sparübungen sowie der Investitionspolitik der bürgerlichen Mehrheit im Grossen Stadtrat kann kaum erwartet werden, dass genügende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. 4.: Die Stadt könnte bei der Leistungsvereinbarung mit einzelnen Heimen Vorgaben zu Personalrechten und Pflegequalität einfordern (bereits reglementiert). Sie ist verpflichtet, alle Heime gleich zu behandeln. Nach einer Umwandlung von HAS in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft könnte eine solche Vereinbarung nicht nur mit den privaten Heimen, sondern auch zwischen der Stadt und den städtischen Heimen abgeschlossen werden. Herausfordernde Rahmenbedingungen der Pflegeversorgung Im Kanton Luzern ist die Pflegeversorgung Aufgabe der Gemeinden. Mit dem neuen Pflegefinanzierungsgesetz (in Kraft seit 2011) ist die Stadt als Pflegeversorgerin verpflichtet, die gleichen finanziellen Bedingungen für die privaten und öffentlichen Leistungserbringenden zu stellen. Die Stadt muss für Personen nur die Rest- und Zusatzkosten an die öffentlich-rechtlichen und privaten Heime bezahlen. Jede pflegebedürftige Person kann ihren Pflegeheimplatz frei wählen. Die wichtigste Herausforderung für die HAS in diesem Zusammenhang ist, durch gute Struktur-, beziehungsweise Qualitätsangebote im Wettbewerb mit privaten Heimen gut bestehen zu können. Und das sind die einzelnen Vorstösse aus der G-/JG-Fraktion im Zusammenhang mit dieser Abstimmungsvorlage: Motion 19: «Eigentümerstrategie der Stadt Luzern für die HAS». Interpellation 21: «Eigentümerstrategie der Stadt Luzern für HAS: „Anstellungsbedingungen, Pflegequalität, Entwicklungsübersichten für private Heime und Bewertung der Qualifikationen.» Interpellation 36: «Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Luzern und Heimen». Schriftliche Anfrage 55: «Rechtliche Möglichkeiten zur Wahl, Zusammensetzung und Entschädigung des Verwaltungsrats bei einer HAS AG im Besitz der Stadt». Dringliche Motion 123: «Aktienverkäufe von mehr als 10 Prozent, respektive bei Verlust der Mehrheitsbeteiligung dem fakultativen Referendum unterstellen». Postulat 132: «Bessere Transparenz beim politischen Controlling bei stadteigenen Unternehmungen». Ali R. Celik, Grossstadtrat (G/JG), Luzern Teilen & empfehlen:Kommentare:Keine EinträgeKommentar verfassen:Letzte Beiträge von Ali R. Celik:
09.05.2013 » Ali R. Celik
Über Ali R. Celik:Ali R. Celik ist ausgebildeter Sozialarbeiter und hat ein Soziologiestudium abgeschlossen. Er arbeitet beim Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH). Am 6. Mai 2012 ist er als Vertreter der Grünen wieder in den Grossen Stadtrat gewählt worden. Vorstösse von Ali R. Celik im Grossen Stadtrat: |