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Kolumne von Vital Burger

17.03.2011

Sechs Fragen zur Versorgungssicherheit an die CKW

Mehre Kandidaten der Liste 17 «Pro Werkplatz Luzern» beschäftigen sich intensiv mit Strom und Stromversorgung. Sie fragen sich, ob die Versorgungssicherheit im Kanton Luzern mit Strom durch die CKW gewährleistet ist.


Der CKW-Standart-Strommix besteht zu 70% aus Atomstrom. Aufgrund Ihres Geschäftsberichtes 2009/2010 (Seite 26) gehen wir allerdings davon aus, dass die CKW effektiv rund 80% ihres Strombedarfes mit Kernenergie deckt. In der nächsten Zeit stehen - nach dem immer wahrscheinlicher werdenden Super GAU in Japan - wohl die Abschaltungen von «Mühleberg», «Beznau I» und «Beznau II» bevor. 

Frage 1:  Bezieht die CKW direkt oder indirekt Strom von diesen Kraftwerken?

 Zu normalen Zeiten bezieht die CKW gegen 400 Mio. kWh von den  Kernkraftwerken Bugey 2 und 3 (Baujahr 1978/79). Bugey 1 (Baujahr 1972) wurde bereits abgestellt. In Bugey hat es in der Vergangenheit schon mehrere ernste Zwischenfälle gegeben. 

Frage 2:  Was ist, wenn diese Uralt-Kraftwerke der Sicherheitsüberprüfung nicht standhalten? Woher beziehen Sie den Strom dann?

Zu normalen Zeiten bezieht die CKW gegen 800 Mio. kWh von der ENAG. Die Energiefinanzierungs AG (ENAG) ist ein schweizerisches Unternehmen, welches über zwei Strombezugsrechte im Umfang von je 200 MW am Kraftwerkspark der Electricité de France (EdF) verfügt. Die Bezugsverträge laufen bis 2020, respective bis 2024. 

Frage 3:  An welchen Kernkraftwerken der EdF ist die ENAG beteiligt ? Hat die ENAG Bezugsreche beim Kernkraftwerk Fessenheim, das wohl demnächst ebenfalls abgestellt wird ?

Frage 4:  Was passiert, wenn die ENAG ihren Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Woher beziehen Sie dann den Strom ?

Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat die CKW ohne Entschädigung das Recht, die Energiezulieferung neben vielen anderen Ereignissen, wie Wassermangel oder anderen auswirkungsähnlichen Ereignissen (was immer das auch heissen mag) und betriebsbedingten Unterbrechungen und auch bei LIEFERENGPAESSEN  einzuschränken. 

Frage 5:  Widersprechen solche AGB nicht der «Versorgungssicherheit» ?

Pro Werkplatz Luzern befürchtet, dass den schwarzen Peter wieder einmal die Luzerner Bürger und die Luzerner Wirtschaft ziehen werden, obwohl sie jahrelang zuviel für Strom bezahlt haben.

Frage 6: Können Sie uns versichern, dass Sie die Ausfälle – beispielsweise für wegen der Kernkraftwerke Bugey und eventuell Fessenheim - kompensieren können? Müssen wir im Kanton Luzern mit einem Blackout rechnen?

Diese Fragen habe ich auch den CKW direkt gestellt. Ich bin gespannt auf deren Antwort, die ich hier veröffentlichen werde.


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Über Vital Burger:

Vital Burger (Emmenbrücke) kandidiert als Kantonsrat für Pro Werkplatz Luzern.

Hier folgt bald sein Steckbrief.