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Kolumne von Ruedi Amrein

20.11.2020

Ich werde beide Kulturland-Initiativen ablehnen

Von den beiden Kulturland-Initiativen ist die Verfassungsinitiative abzulehnen, weil die Verfassung ihre Inhalte bereits enthält. Ihre Forderungen widersprechen dem Aufbau der Verfassung und sind daher unnötig. Die Gesetzesinitiative schadet noch mehr.


Sie will Kulturland schützen. Dazu verlangt sie, dass vorerst fast alles Bauland ausgezont werden müsste, rund 1000 Hektaren. Man muss wissen: Bis 2013 eingezontes Bauland, welches nicht überbaut ist und landwirtschaftlich genutzt wird, gilt heute als landwirtschaftliche Nutzfläche. Es würde die Bedingungen für eine Überbauung nur noch selten erfüllen, müsste also ausgezont werden. Das alleine ist Grund genug, die Initiative abzulehnen. Rechtliche Unsicherheiten und Entschädigungsforderungen wären die Folge.

Die Anliegen der Initianten werden im Gegenvorschlag aufgenommen. Das Kulturland, das heisst Flächen ausserhalb der heutigen Bauzonen, wird stärker geschützt.

Die besonders wertvollen Fruchtfolgeflächen sollen innerhalb von zehn Jahren kartiert werden, damit bekannt ist, wie viele Flächen zu schützen sind. Ausserdem lässt der Gegenvorschlag zu, dass bestimmte, sogenannte degradierte Böden zu Fruchtfolgeflächen aufgebaut werden, um den Spielraum zu vergrössern.

Ich werde beide Initiativen ablehnen und dem Gegenvorschlag zustimmen.

Ruedi Amrein, Kantonsrat FDP, Malters


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