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Gastbeitrag von Annamarie Bürkli

Über die Autorin:

Annamarie Bürkli
unterrichtet in Eschenbach Fünft-und Sechstklässler. Sie präsidiert den Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband.

26.04.2011

Kinder werden individueller gefordert und gefördert

Der Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband unterstützt die Revision des Volksschulbildungsgesetzes ganz klar. Bei einer Basisumfrage unserer Lehrpersonen stimmte eine überwältigende Mehrheit für das neue Volksschulbildungsgesetz.

Nicht alle Kinder sind im gleichen Alter gleich weit entwickelt. Das neue Volksschul-Bildungsgesetz (VBG) ermöglicht es, sie individuell zu fordern und zu fördern.<br><br>Bild: Herbert Fischer

Nicht alle Kinder sind im gleichen Alter gleich weit entwickelt. Das neue Volksschul-Bildungsgesetz (VBG) ermöglicht es, sie individuell zu fordern und zu fördern.

Bild: Herbert Fischer

Das Gesetz ist zukunftsweisend und eine Antwort auf die Veränderungen in unserer Gesellschaft. Es nimmt die immer grössere Verschiedenheit der Kinder auf allen Schulstufen, aber besonders in der Eingangsstufe ernst. Mit dem zweijährigen Kindergartenangebot oder der Basisstufe kann die Schule den sehr grossen Entwicklungsunterschieden der Kinder gerechter werden. Die Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen stehen in längerdauernden Beziehungen zu den Kindern als heute und können sie individueller fordern und fördern.

Die Gemeinden haben neu die Möglichkeiten, zwischen dem zweijährigem Kindergartenangebot oder der Basisstufe zu wählen. 

Die Eltern können nun entscheiden, ob sie ihr Kind zwei Jahre oder nur ein Jahr in den Kindergarten schicken wollen. Das obligatorische Eintrittsalter bleibt wie es ist, 4 ¾ Jahre, genau wie heute schon. 

Die Basisstufe steht nicht nur für eine zeitgemässe Eingangsstufe, sondern sie gibt kleineren Gemeinden dazu auch die Chance, ihre Schulen zu erhalten. Bei der Basisstufe bleibt das Eintrittsalter auf 4 ¾ Jahren bestehen, wie das heutige Schuleintrittsalter,  womit der Volksentscheid von HARMOS respektiert wird. Sollte das Volksschulbildungsgesetz aber abgelehnt werden, müssten in den Gemeinden die Basisstufen und ähnliche Eingangsstufen geschlossen werden. Einige Dörfer verlören dann wohl ihre Schule.

Auch die andern Punkte im Volksschulbildungsgesetz werden vom Lehrerinnen- und Lehrerverband unterstützt:

Sekundarstufe: Die Gemeinden entscheiden, ob sie die Sek kooperativ oder integrativ führen, wobei bei beiden Modellen Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik in Niveaugruppen geführt werden.

Elternpflichten: Verpflichtung der Eltern zur Teilnahme an Elterngesprächen, Einführung von Strafen bei Unterlassung. 

Heilpädagogik: Kantonalisierung der heilpädagogischen Tagesschulen.

Finanzierung: Erhöhung des kantonalen Beitrags an die Betriebskosten von 22,5 auf 25 Prozent; zur Entlastung der Gemeinden. 

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Eine Übersicht mit allen Beiträgen zu dieser Abstimmung und weiterführenden Links und Dateien finden Sie unter:

http://www.lu-wahlen.ch/ueber-uns/kolumne-der-redaktion/news/2011/04/17/428-am-15-mai-geht-es-auch-um-das-volksschul-bildungsgesetz/  


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