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Gastbeitrag von Roger BraunÜber den Autor:
08.03.2011 Wie eine SVP-Medienmitteilung zum «persönlichen» Leserbrief wirdDie Leserbriefseite des «Willisauer Boten» gibt erneut Anschauungsunterricht für das Funktionieren der SVP.Strategiechef Urs Meyer von der SVP Kanton Luzern äussert sich in einem Leserbrief zu den bundesrätlichen Vorschlägen zur Änderung der Einbürgerungskriterien. Beim Lesen beschleicht den aufmerksamen Beobachter ein komisches Gefühl: Hat man diesen Text nicht schon mal irgendwo gelesen? In der Tat. Ein Blick auf die Webseite der SVP Schweiz zeigt: Der Text stammt aus der Parteizentrale in Bern.An dieser Stelle geht es weniger darum, eine neuerliche Plagiatsaffäre vom Zaune zu reissen, als vielmehr zu fragen: Hat die SVP Kanton Luzern nichts anderes zu bieten als abgeschriebene Medienmitteilungen aus Bern? Diese Frage stellt sich umso drängender als man weiss, dass die Luzerner SVP komplett am Tropf der Parteizentrale in Bern hängt. Die lokalen SVP-Vertreter sind darauf angewiesen, dass ihnen alles von Bern (oder besser: Herrliberg) vorgekaut wird – was dieses Beispiel einmal mehr eindrücklich zeigt. Eigene Impulse für den Kanton Luzern? Fehlanzeige. Im Kantonsrat unterliegt die Partei konsequent. Mit dem Erfolg des Kantons Luzern hat die SVP nichts zu tun. Deshalb: Wer den Kanton Luzern so liebt, wie er ist, der wählt CVP. Der Leserbrief von Urs Meyer, Strategiechef der SVP Kanton Luzern im Wortlaut: «Die Bundesrätliche Vorlage zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes ist enttäuschend. Der Bundesrat macht den Bürgerinnen und Bürgern hier etwas vor. Von einer «vollständigen» Revision kann keine Rede sein. Die Hürden für die Einbürgerung werden nicht erhöht, sondern weiter gesenkt. Eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von zwölf auf acht Jahre ist inakzeptabel. Ebenso sind die Einbürgerungsvoraussetzungen weitgehend unverändert geblieben und müssen deshalb präzisiert und ergänzt werden. Ein Lichtblick im Vorschlag des Bundesrates, ist die Voraussetzung einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) für die Einbürgerung, ansonsten ist keine Verschärfung der Einbürgerungsregeln sichtbar! Einzige wirkliche Verbesserung ist die Neuerung, dass für eine Einbürgerung der Besitz einer Niederlassungsbewilligung eine zwingende Voraussetzung darstellt. Diese Anpassung geht auf einen Vorstoss der SVP aus dem Jahr 2006 zurück, der von beiden staatspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte überwiesen wurde. Der Bundesrat setzt hier also lediglich einen parlamentarischen Auftrag um. Unverständlich und inakzeptabel ist die Herabsetzung der erforderlichen Mindestaufenthaltsdauer von zwölf auf acht Jahre. Bei allen ausländerrechtlichen Ermessensabwägungen bezüglich Integration stellt die Dauer der Anwesenheit das gewichtigste Kriterium dar. Sowohl unter diesem zentralen Gesichtspunkt als auch angesichts der weitgehenden direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte, welche mit dem Erwerb des Bürgerrechts verbunden sind, ist eine Verkürzung der Wohnsitzfristen von zwölf auf acht Jahre nicht hinnehmbar. Meines Erachtens müssen Einbürgerungskandidaten über die «schweizerischen Lebensverhältnisse» hinaus auch mit den konkreten örtlichen Gegebenheiten vertraut sein. Auch ist von den einbürgerungswilligen Männern zu verlangen, dass sie sich grundsätzlich zur Leistung von Militärdienst bereit erklären. Im weiteren muss – als Ergänzung zur Bestimmung über die Sicherheitsgefährdung – die Verurteilung für schwere Straftaten ein definitives, unverjährbares Einbürgerungshindernis darstellen. Als Mitglied der Bürgerrechtskommission Ruswil weiss ich, dass die Gemeinden aus Datenschutzgründen nicht über alle relevanten Informationen zu den Einbürgerungskandidaten verfügen sollen. Insbesondere Informationen bezüglich begangener Straftaten müssen den Gemeinden aus meiner Sicht zwingend zur Verfügung gestellt werden.» Die Medienmitteilung der SVP Schweiz (man finde den Unterschied!) im Wortlaut:«Die SVP ist enttäuscht von der bundesrätlichen Vorlage zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes. Der Bundesrat macht den Bürgerinnen und Bürgern hier etwas vor. Von einer „vollständigen" Revision kann keine Rede sein. Die Hürden für die Einbürgerung werden nicht erhöht, sondern weiter gesenkt. Eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von 12 auf 8 Jahre ist inakzeptabel. Ebenso sind die Einbürgerungsvoraussetzungen weitgehend unverändert geblieben und müssen deshalb präzisiert und ergänzt werden. Die einzige wirkliche Verbesserung im Vorschlag des Bundesrates, die Voraussetzung einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) für die Einbürgerung, geht auf einen Auftrag des Parlamentes auf der Basis eines Vorstosses der SVP-Fraktion zurück. Der Vorschlag des Bundesrates stellt keine Verschärfung der Einbürgerungsregeln dar. Einzige wirkliche Verbesserung ist die Neuerung, dass für eine Einbürgerung der Besitz einer Niederlassungsbewilligung eine zwingende Voraussetzung darstellt. Diese Anpassung geht auf einen Vorstoss der SVP aus dem Jahr 2006 zurück, der von beiden staatspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte überwiesen wurde. Der Bundesrat setzt hier also lediglich einen parlamentarischen Auftrag um. Unverständlich und inakzeptabel ist die Herabsetzung der erforderlichen Mindestaufenthaltsdauer von 12 auf 8 Jahre. Bei allen ausländerrechtlichen Ermessensabwägungen bezüglich Integration stellt die Dauer der Anwesenheit das gewichtigste Kriterium dar. Sowohl unter diesem zentralen Gesichtspunkt als auch angesichts der weitgehenden direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte, welche mit dem Erwerb des Bürgerrechts verbunden sind, ist eine Verkürzung der Wohnsitzfristen von 12 auf 8 Jahre nicht hinnehmbar. Ferner bleiben die Einbürgerungsvoraussetzungen in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision weitgehend unverändert. Die SVP verlangt, dass diese im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der Revision präzisiert und ergänzt werden. Einbürgerungskandidaten müssen über die „schweizerischen Lebensverhältnisse" hinaus auch mit den konkreten örtlichen Gegebenheiten vertraut sein. Auch ist von den einbürgerungswilligen Männern zu verlangen, dass sie sich grundsätzlich zur Leistung von Militärdienst bereit erklären. Im Weiteren muss - als Ergänzung zur Bestimmung über die Sicherheitsgefährdung - die Verurteilung für schwere Straftaten ein definitives, unverjährbares Einbürgerungshindernis darstellen. Zudem ist es absolut stossend, dass die Gemeinden aus Datenschutzgründen nicht über alle relevanten Informationen zu den Einbürgerungskandidaten verfügen sollen. Insbesondere Informationen bezüglich begangener Straftaten müssen den Gemeinden aus Sicht der SVP zwingend zur Verfügung gestellt werden.»
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Pascal Merz aus SurseeLieber Herr Braun Kommentar verfassen:Letzte Beiträge von Roger Braun: |