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Die Redaktion empfiehlt

16.09.2023

srf.ch - Manche Sexualtäter kommen wohl straffrei davon

Schwere Sexualstrafen sind Offizialdelikte – die Staatsanwaltschaft muss zwingend Ermittlungen aufnehmen, sobald sie konkrete Hinweise auf eine solche Tat bekommt. Doch sie kann das nur machen, wenn die Fälle nicht verjährt sind.


Darüber schreibt auf srf.ch Sibilla Bondolfi (siehe unter «Links).